Salzburg - Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Im Dezember 2009 wurde Michael Dewitte, Geschäftsführer der Osterfestspiele, gefeuert. Einen Monat später widerfuhr dies Klaus Kretschmer, dem technischen Direktor der sommerlichen Festspiele. Beiden wird vorgeworfen, Gelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben. Die Salzburger Kriminalpolizei ermittelte in der Folge aber auch gegen mehrere andere Personen, denen eine Beteiligung an den Malversationen angelastet wurde.

Ende 2010 übergab die Polizei ihren Bericht der Staatsanwaltschaft. Es ist aber noch immer nicht klar, gegen wen Anklage erhoben wird. Laut Salzburger Nachrichten hat die zuständige Staatsanwältin, Sandra Lemmermayer, am 11. April das Landeskriminalamt mit ergänzenden Erhebungen beauftragt. Die Zahl der verdächtigen Personen habe sich um zwei auf insgesamt 13 erhöht. Diese beiden hätten etwas mit der 300. 000-Euro-Provision zu tun, die von einer Spende des russischen Mäzens Igor Vidayev abgezweigt und auf ein Konto in Zypern transferiert wurde.

Ermittelt wurde, wie berichtet, auch gegen die Steuerberaterin Brigitte Kalteis, die freiberuflich für beide Festivals gearbeitet hatte. Ihr Anwalt Herbert Hübel ist überzeugt, dass das Verfahren eingestellt werde: "Sie hat bloß die vom Eigentümer abgezeichneten Rechnungen verbucht." Dennoch wurde ihr von SP-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, der Präsidentin der Osterfestspiel-Stiftung, vorgeworfen, an den Malversationen mitschuldig zu sein.

Dies ließ sich Kalteis nicht gefallen: Sie zeigte Gabi Burgstaller bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Missbrauchs der Amtsgewalt an. Zudem habe die Landeshauptfrau Festspielkarten im Wert von mehr als 100. 000 Euro verschenkt. Martin Ulrich, Mediensprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sagt, dass die Erhebungen abgeschlossen seien; die Berichte habe man der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt.

Damit nicht genug: Kalteis klagte Burgstaller wegen Kreditschädigung. Sie begehrt Unterlassung und öffentlichen Widerruf. Und sie macht Burgstaller, auf deren Intervention hin sie ihren Job bei den Osterfestspielen verloren habe, für alle Schäden verantwortlich.

In erster Instanz hatte das Landesgericht entschieden, dass die Klage unzulässig sei, weil Burgstaller die Aussagen nicht als Privatperson, sondern in ihrer Funktion als Landeshauptfrau getätigt habe. Das Oberlandesgericht Linz und auch der Oberste Gerichtshof sahen das aber anders. Der Zivilprozess beginnt, so die APA, am 5. Juli am Salzburger Landesgericht.

Im Büro der Landeshauptfrau geht man davon aus, dass Burgstaller ihre Aussagen im Verfahren mit Fakten untermauern kann. Und man gibt sich zuversichtlich, dass beide Erhebungen in Kürze eingestellt werden: Die Praxis, Karten aufgrund einer offiziellen Einladungsliste zu vergeben, habe es lange vor der Amtszeit Burgstallers gegeben, und sie werde auch so weitergeführt werden. (Thomas Trenkler, DER STANDARD - Printausgabe, 16./17. April 2011)