Wien - Die Grünen haben am Mittwoch die bestehenden Regelungen im Zusammenhang mit Kinderwunsch von homosexuellen Paaren und Alleinstehenden kritisiert. So seien etwa Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, von Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausgeschlossen, erklärte Familiensprecherin Daniela Musiol bei einer Pressekonferenz. Die Grünen können diese "Benachteiligungen" nicht nachvollziehen und fordern eine Änderung der Gesetzeslage.

Diskriminierung auf mehreren Ebenen

Bei Lesben und Schwulen sei die Benachteiligung "besonders krass", meinte Jennifer Kickert, Bundesrätin und Sprecherin für Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen. Laut Musiol bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren nur die Möglichkeit eines Pflegekindes, und selbst das nicht in allen Bundesländern. Adoption und medizinische Fortpflanzung seien ihnen nicht erlaubt. Kickert kritisierte, dass eingetragene Partner Innen nicht einmal das Kind des/der PartnerIn adoptieren dürften. Die Grünen haben deshalb vergangene Woche im Parlament einen Antrag eingebracht, dass gleichgeschlechtlichen Paaren Adoption erlaubt werden soll.

Künstliche Befruchtung

Auch künstliche Befruchtung ist homosexuellen Paaren verboten - mit dieser Regelung setzt sich derzeit übrigens auch der Verfassungsgerichtshof auseinander. Alleinstehenden Frauen sei die Erfüllung des Kinderwunsches mit Fremdsamen ebenfalls nicht erlaubt, erklärte Musiol. Weitere Anträge der Grünen haben deshalb die Änderung dieser Regelungen zum Ziel. Das Gesetz lebe derzeit an den Lebensrealitäten vorbei, meinte Musiol.

Entweder IVF oder Insemination

Heterosexuellen Paaren, die keine Kinder bekommen können, sei zwar eine In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung außerhalb des Körpers) oder eine Insemination (Fremdsamen) erlaubt, in Kombination allerdings nicht. Hier sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abzuwarten, bevor konkrete Änderungsvorschläge eingebracht werden können.

Die Grünen fordern zudem eine Änderung der Altersgrenzen bei Frauen für finanzielle Unterstützung bei der In-Vitro-Fertilisation. Diese sei derzeit mit 40 Jahren bei Frauen und 50 Jahren (bei Männern) zu niedrig angesetzt. Geplant ist in nächster Zukunft ein "Kinderwunschpass" analog zum Mutter-Kind-Pass, der Kinderwunsch-Personen einen Überblick über die nötigen Untersuchungen und mögliche Hilfseinrichtungen verschaffen soll. (APA/red)