Berlin - Nach einer langen und kontroversen Diskussion in der Filmbranche hat die deutsche Bundesregierung am Mittwoch ein neues Filmförderungsgesetz beschlossen. Es soll am 1. Jänner 2004 in Kraft treten und fünf Jahre gelten. Die Einnahmen und damit das Fördervolumen der Filmförderungsanstalt (FFA) sollen um 40 Prozent von 46,2 Millionen auf 64,7 Millionen Euro steigen. Dazu dienen eine Anhebung der Kinoabgabe von 2,2 auf 2,7 Prozent des Brutto-Umsatzes sowie der Abgabe der Videowirtschaft von 1,8 auf 2,2 Prozent des Netto-Umsatzes.

"Kulturelle Akzente verstärken"

Ziel der Gesetzesnovelle sei es, die Rahmenbedingungen für Kinofilmproduktionen und die Absatzförderung für deutsche Filme weiter zu verbessern, sagte Kulturstaatsministerin Christina Weiss: "Wir wollen dem deutschen Film zu größerem internationalen Ansehen verhelfen und die kulturellen Akzente in der Filmförderung verstärken."

Weiss sprach von einem "für beide Seiten tragfähigen Kompromiss" zwischen Filmwirtschaft und Politik, "der nicht alle Wünsche erfüllt".

Bei den Kinos, die unter Hinweis auf ihre schwieriger gewordene Marktlage zum Teil heftig gegen die Erhöhung protestiert hatten, sollen die kleineren Programmkinos ganz ausgenommen werden und nur die ganz großen Kinokomplexe die erhöhte Abgabe zahlen. Die Fernsehveranstalter haben laut Weiss eine Verdoppelung ihrer freiwilligen Leistungen auf 22,4 Millionen Euro zugesagt.

Bei der Filmförderung soll künftig nicht nur die Höhe der Zuschauerzahlen ausschlaggebend sein. So werden jetzt auch Einladungen zu Filmfestivals und Auszeichnungen berücksichtigt beziehungsweise auf die Zuschauerquote angerechnet werden. "Eine hohe Festivalanerkennung eines deutschen Films kann die Zuschauerzahlen ersetzen, verdoppeln oder verdreifachen", betonte Weiss.

Außerdem soll ein "Deutscher Filmrat" gebildet werden, dem neben Vertretern der Branche vor allem auch Künstler aus dem Filmbereich angehören werden. Er hat gegenüber dem Verwaltungsrat der FFA eine Beraterfunktion. Die Gesetzesnovelle soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht und im Herbst auch im Bundesrat behandelt werden. (APA/dpa/AP)