Graz/Wien - Gegen den Weltfrauentag an sich hat Sexhotlinebesitzer Wolfgang Pöltl nichts. Aber dass am vergangenen 8. März, als sich der Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden zum 100. Mal jährte, Frauen in Grazer Öffis Freifahrt hatten, kam ihm ungerecht vor. Denn Männer mussten zahlen. Deshalb rief der umtriebige Steirer, an den sich manche vielleicht noch als glücklosen Bundespräsidentschaftskandidaten aus dem Jahr 2004 erinnern, die Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt an.

Senat III der Kommission hat in der Angelegenheit noch nicht entschieden. Die Gegenargumentation der Holding Graz ist jedenfalls nicht weniger kurios als die Beschwerde gegen die symbolische Solidaritätsaktion selbst: "Eine unmittelbare Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person auf Grund ihres Geschlechts in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde", heißt es in der Stellungnahme der Grazer Öffi-Betreiber. Das sei jedoch nicht der Fall, weil versprochen wird, "anlässlich des 100. Weltmännertages eine gleichgelagerte Freifahrtsaktion für Männer durchzuführen".

Bis zur ausgleichenden Gerechtigkeit wird es aber noch ein wenig dauern - der 100. Weltmännertag wird erst in 89 Jahren begangen. Vorausgesetzt, die Holding Graz meint den Weltmännertag, den Andrologen der Universität Wien im Jahr 2000 ins Leben gerufen haben und der seither immer am 3. November von der Stadt Wien, der Gorbatschow-Stiftung und der Uno inszeniert wird.

Trinidad und Tobago

Wenn der zweite Bruder des Weltfrauentages, der Internationale Männertag am 19. November, gemeint ist, müssen Männer nur noch 88 Jahre auf ihre Freifahrt in Grazer Bussen und Straßenbahnen warten. Zu verdanken haben sie das Trinidad und Tobago, wo der Internationale Männertag 1999 geboren wurde.

Ob die Gleichbehandlungskommission auf das zukunftsorientierte Angebot der Holding Graz eingehen wird, ist fraglich. Doch auch wenn nicht, halten die kommunalen Transporteure eine Verurteilung für unwahrscheinlich. Denn Frauen-, Mutter-, Männer- oder Vatertage seien eben spezielle Anlässe, bei denen sich die jeweils Gefeierten in besonderen Situationen befänden, die nicht vergleichbar mit der Situation der anderen seien. Anlassbezogene Aktionen könnten also keine Diskriminierung sein. (Michael Simoner, DER STANDARD, Printausgabe 16./17.7.2011)