Ein Ausschnitt aus dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats, der den Grazer Demonstranten in allen Punkten recht gab.

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Am Abend des WKR-Balls am 28. Jänner herrschte wieder einmal aufgeheizte Stimmung in Wien.

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Graz/Wien - Die Proteste gegen den Ball des Wiener Korporationsrings am 28. Jänner dieses Jahres hatten ein Nachspiel vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Graz. Denn als an jenem Freitag um 13.45 Uhr rund 50 Personen mit einem von der ÖH der Uni Graz gemieteten Reisebus nach Wien fahren wollten, um an den Demonstrationen teilzunehmen, wurden sie von der Polizei stundenlang daran gehindert.

Einige der betroffenen Studenten und Akademiker brachten deswegen Beschwerden beim UVS ein und bekamen nun in allen Punkten recht. Die Amtshandlung sei rechtswidrig, heißt es in den Bescheiden des UVS, die dem STANDARD vorliegen.

Der Einsatz wurde von der Polizei mit der Begründung, man habe eine anonyme E-Mail erhalten, in der gewarnt wurde, dass sich Sprengstoff im Bus oder bereits im Votivpark in Wien befinden könne, gerechtfertigt. Deswegen wurden bei mehreren Personen Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen von Taschen und Rucksäcke vorgenommen. Wer dem nicht zustimmte, wurde am Betreten des Busses gehindert.

Doch laut UVS rechtfertigte das ominöse und rufschädigende Schreiben die Amtshandlung nicht. Im Gegenteil: "Bemerkenswert" sei "der Umstand, dass der anonyme Verfasser seine Mail offensichtlich in Kenntnis der Organisation des Polizeiwesens" abgeschickt hatte.

Was die Argumentation der Polizei bei der Verhandlung vor dem UVS zusätzlich schwächte: Wenn die Polizei die E-Mail ernst genommen hätte, müsste auch im Votivpark nach etwaigen Sprengsätzen gesucht worden sein. Doch das konnte der Chef der Grazer Polizei, Alexander Gaisch, der im Jänner noch Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war, nicht bestätigen.

Die Anwältin der Beschwerdeführer, Susanna Ecker, freut sich im STANDARD-Gespräch: "Der Bescheid ist eine rote Karte für die Polizei und zeigt, dass es so nicht geht in einem Rechtsstaat". (Colette M. Schmidt, STANDARD-Printausgabe, 20.7.2011)