Terroranschläge sind häufig Anlass für Gesetzesverschärfungen und Neuordnung der Strafverfolgungsbehörden:

  • 1973: Gründung der Cobra Ein Jahr nach dem Anschlag auf das israelische Team bei den Olympischen Sommerspielen in München erreicht der Terror Österreich. Zwei schwerbewaffnete palästinensische Terroristen nehmen am Grenzbahnhof Marchegg zwei jüdische Einwanderer und einen Zöllner als Geiseln. Der Polizei gelingt ein unblutiges Ende, unmittelbar danach wird das Gendarmerieeinsatzkommando, später kurz Cobra genannt, als fixe Spezialeinheit eingeführt.
  • 1975 bis 1985: Staatspolizei rüstet auf Mit dem Opec-Überfall (1975) beginnt eine zehn Jahre andauernde Terrorwelle. Es folgen 1981 der Mord an Stadtrat Heinz Nittel (Bild) und der Wiener Synagogenanschlag sowie das Flughafenattentat in Schwechat (1985). Insgesamt kommen dabei neun Menschen ums Leben, 71 werden verletzt. Die Staatspolizei muss sich neu strukturieren und gründet die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT).
  • 1993: Das Sicherheitspolizeigesetz Bisher war der Polizei alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten war. Mit der Schaffung des Sicherheitspolizeigesetzes erhält die Exekutive erstmals ein detailliertes Regelwerk. In der "Bibel für Polizisten" sind auch Datenschutzbestimmungen festgeschrieben, Kritiker befürchten dennoch einen "Überwachungsstaat" .
  • 1997: Lauschangriff und Rasterfahndung Unter dem Eindruck des Briefbombenterrors (kurz vor der Ergreifung des Täters Franz Fuchs) erhält die Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse. Lauschangriffe werden seither regelmäßig durchgeführt, die Rasterfahndung noch nie.
  • 2001 bis 2011: Kontrollverlust Die Anschläge von 9/11 in den USA waren Initialzündung für zahlreiche Gesetzesverschärfungen. 2002 wird in Österreich die Stapo aufgelöst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung (BVT) gegründet. Richterliche Kontrolle bei Terrorermittlungen wird zurückgedrängt. Seit heuer stellt das Strafgesetzbuch auch die Teilnahme an Terrorcamps im Ausland unter Strafe. Auch im Flugverkehr gibt es viele Einschränkungen, darunter seit 2006 das Verbot, Flüssigkeiten (mehr als 100 ml) mit an Bord zu nehmen. (simo, DER STANDARD; Printausgabe, 27.7.2011)