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Das Parlament in Polen arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Zulassung eingetragener Partnerschaften.

Foto: ap/Michael Appleton

Warschau/Wien - Das polnische Parlament arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur Zulassung eingetragener Partnerschaften, die sowohl homosexuellen Paaren als auch Hetero-Paaren offenstehen sollen. Wie die Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" laut "Kathpress" am Donnerstag berichtete, setzte das Abgeordnetenhaus einen eigenen fünfköpfigen Unterausschuss zur Bearbeitung der Gesetzesinitiative der oppositionellen Sozialdemokraten (SDP) ein.

Die SDP hatte den Entwurf im Mai ins Parlament eingebracht. Die rechtskonservative Oppositionspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) habe erfolglos beantragt, den Entwurf abzulehnen, hieß es. Die Sozialdemokraten werten die Einrichtung des Ausschusses als "historischen Augenblick". Gleichzeitig nannten sie es "skandalös", dass die PiS die Mitarbeit im Unterausschuss verweigere. Ihm gehören laut dem Bericht nur Abgeordnete der liberal-konservativen Regierungskoalition sowie der SDP an.

Vorbild Frankreich

Der Gesetzentwurf sieht nach französischem Vorbild eine Eintragung homosexueller und heterosexueller Lebensgemeinschaften beim Notar vor. Diese Paare sollen unter anderem im Steuer- und Erbrecht Eheleuten gleichgestellt werden. Die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, ist allerdings nicht vorgesehen.

In der Regierungskoalition gibt es laut Medienberichten bisher große Vorbehalte gegen die Gesetzesinitiative. Die "Bürgerplattform" (PO) von Ministerpräsident Donald Tusk hält sie für verfassungswidrig.

2004 gescheitert

Laut einer Umfrage vom Mai befürworten 54 Prozent der Polen die Zulassung eingetragener Lebenspartnerschaften von homosexuellen Paaren, 41 Prozent sind dagegen. KritikerInnen bezweifeln allerdings, ob die Umfrage als repräsentativ gelten kann. In älteren Erhebungen hatte sich eine Mehrheit gegen die Einführung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgesprochen.

Die zweite Parlamentskammer, der Senat, hatte sich bereits 2004 für mehr Rechte für homosexuelle Lebensgemeinschaften ausgesprochen. Das Abgeordnetenhaus nahm den Gesetzentwurf damals aber nicht zur Beratung an. (APA)