Der Rechtsstreit zwischen dem jüngst aus der FPÖ ausgeschlossenen Abgeordneten Werner Königshofer und dem Datenforensiker Uwe Sailer ist seit Freitag um eine Facette reicher: In einer weiteren Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien wird laut Sailers Anwalt Georg Zanger Königshofer ab sofort die Behauptung verboten, Sailer hätte Königshofer durch die Behauptung, dieser arbeite mit den für die rechtsradikale Homepage alpen- donau.info Verantwortlichen zusammen, verleumdet oder begehe dadurch an Königshofer Rufmord.

Nachrede

Am Landesgericht Innsbruck ist eine Privatklage Sailers gegen Königshofer wegen übler Nachrede anhängig. Dabei geht es um die Behauptung Königshofers, dass Sailer in seinem Namen elektronische Post an die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" geschickt habe. Mitte Juni wurde Königshofer diese Behauptung bereits mittels einstweiliger Verfügung vom Wiener Handelsgericht untersagt. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass Königshofer selbst das Schreiben an die Website gerichtet habe. Anhängig ist auch noch eine Anzeige Sailers gegen Königshofer wegen Verhetzung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, diese liegt bei der Staatsanwaltschaft Wien. (APA)