Auf YouTube kann man nur noch den Trailer zu "Werner - Eiskalt" sehen

Foto: derStandard.at/Screenshot

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beschwerte sich die Constantin Film bei YouTube, über onlinegestellte Mitschnitte des Films „Werner - Eiskalt" und forderte die sofortige Löschung des Videomaterials. YouTube kam dieser Forderung auch nach, verweigerte der Filmfirma allerdings die Nutzerdaten derjenigen, die die Videos hochgeladen haben.

Kein finanzieller Schaden

Darum ging die Constantin Film vor Gericht und verlangte eine einstweilige Verfügung gegen das Videoportal. Das Gericht widersprach jedoch dem Ansuchen der Produzenten, mit der Begründung, die Videoqualität sei so schlecht, dass die Mitschnitte keinen ernsthaften Schaden anrichten können.

Schlechte Qualität

Das Bild war verwackelt, die Aufnahmen flackerten und immer wieder ist lautes Rascheln zu hören, teilte das Gericht mit. Für YouTube waren die Videos viel zu dilettantisch, um ein gewerbliches Ausmaß zu erreichen und verweigerte daher der Constantin Film die Herausgabe der Nutzerdaten. Das Gericht gab der Plattform jetzt Recht.

Kein gewerbliches Ausmaß

Nach deutschem Urheberrechtsgesetz muss für Auskünfte an Dritte, eine Rechtsverletzung „in gewerblichen Ausmaß" gegeben sein und das Einstellen dieses Mitschnitts des „Werner"-Films auf YouTube hat, für das Gericht, dieses Ausmaß nicht erreicht. Die unprofessionelle Qualität sollte der Constantin Film keine finanziellen Einbußen bescheren.

Videomitschnitte in guter Qualität hingegen würden zu Umsatzeinbußen führen. In einem solchen Fall müsste YouTube auch die Nutzerdaten, wie E-Mail-Adressen und IP-Adressen, herausgeben. Die Qualität des Kinofilms ist dabei nicht von Relevanz. (soc)