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Der Liechtensteiner Erbprinz Alois ist gegen einen liberaleren Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen. Die betroffenen Frauen werden weiterhin ins Ausland fahren müssen.

Foto: AP/ENNIO LEANZA

Vaduz - Der Liechtensteiner Erbprinz Alois hat sich deutlich gegen die Volksinitiative zur Einführung einer Fristenregelung bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Die Volksabstimmung im September könnte somit zum Nullsummenspiel werden. Der Erbprinz machte in seiner Rede zum Staatsfeiertag am Montag klar, er werde den "Initiativvorschlag ablehnen, sollte ihn das Volk nicht ebenso wie der Landtag ablehnen".

Die Worte des Erbprinzen am Montag zum Staatsfeiertag auf der Vaduzer Schlosswiese sind politischer Sprengstoff: Mit der Ablehnung durch den Thronfolger dürfte es in Liechtenstein zu keiner Fristenregelung kommen, selbst wenn das Volk der Initiative "Hilfe statt Strafe" am 18. September zustimmen sollte. Auch der 25-köpfige Landtag, das Liechtensteiner Parlament, hatte die Initiative für eine straflose Abtreibung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen im Juni klar verworfen. Die Initiative erhielt lediglich sieben Stimmen.

Initiative fordert Änderung des Strafgesetzbuches

Ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft. Die sogenannte Sanktion des Landesfürsten gilt laut Verfassung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Die Initiative verlangt eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Als Grund für die Ablehnung nannte Erbprinz Alois die in der Initiative vorgesehene "Problematik der gezielten Abtreibung von Kindern mit Behinderung". Die Initiative erlaube bei einer vermuteten Behinderung eine Abtreibung bis zur Geburt. "Bis jetzt waren wir stolz darauf, wie wir Menschen mit Behinderung in unserem Land unterstützen", sagte Alois.

Auch im Parlament hatte die Bestimmung, wonach eine Schwangerschaft bei einer Behinderung ohne Einhaltung von Fristen abgebrochen werden kann, am meisten zu reden gegeben.

Hohe Strafen bei Abbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch wird im Fürstentum mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Geschätzt wird, dass pro Jahr rund 50 Frauen aus Liechtenstein abtreiben. Sie fahren für den Eingriff ins Ausland. (APA)