Erst gewährte die Stadt Wien Homosexuellenpaaren, die schon vor längerem anderswo geheiratet haben, fremdenrechtliche Gleichheit. Jetzt bestätigte dies auch das Innenministerium.

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Wien - Seit Anfang 2010 können in Österreich nicht nur Mann und Frau, sondern auch zwei Frauen oder Männer einander das Ja-Wort geben. Das eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) macht es möglich. Es setzt lesbische und schwule Paare rechtlich in vielen Bereichen heterosexuellen Eheleuten gleich.

Jetzt, eineinhalb Jahre später, hat diese Gleichstellung endlich auch einen wichtigen Bereich des Fremdenrechts erreicht. In einem Erlass, der vergangenen Freitag an alle Landesregierungen verschickt wurde, bestätigt die zuständige Abteilung des Innenministeriums, dass auch binationale Homosexuellenpaare, die vor 2010 in anderen Ländern geheiratet haben - oder eine eingetragene Partnerschaft (EP) eingegangen sind -, das Recht auf Familienzusammenführung haben. Bisher wurde ihnen dies verweigert.

In Anwendung der Regeln für das Internationale Privatrecht (IPRG) seien eingetragene Partnerschafts-"Altfälle" nach den Bestimmungen der österreichischen EP-Regelung zu behandeln, steht in dem Rundschreiben, das dem Standard vorliegt. "Damit wird nur offiziell gemacht, was im Grund seit Beginn 2010 hätte selbstverständlich sein müssen", kommentiert dies Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuelleninitiative (Hosi) Wien.

Ringen um Südafrika-Fall

Monatelang hatten sich Krickler und andere Homosexuellenvertreter für ein binationales Männerpaar starkmachen müssen, das vor Jahren in Südafrika die Homoehe schloss. Als die beiden nach Wien übersiedeln wollten, forderte die für Fremdenrechtsangelegenheiten zuständige MA35 sie dazu auf, neuerlich die eingetragene Partnerschaft zu schließen. Andernfalls käme Familienzusammenführung nicht infrage.

Erst nach vielem Hin und Her konnte der Fall im Sinn des Paares gelöst werden. Und nicht nur das: "Alle im Ausland geschlossenen Homoehen werden in Wien als eingetragene Partnerschaften anerkannt. Auch wenn sie von vor Jänner 2010 datieren" , verkündete MA35-Leiterin Beatrix Hornschall, dem Ministerium widersprechend, Ende Juni.

Jetzt sieht ihre Chefin, die Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger (SP), diesen Widerspruchsgeist bestätigt: "Es freut mich, dass sich das Ministerium für Inneres der traditionell kundenorientierten Rechtsauslegung der MA35 angeschlossen hat", sagte sie am Montag.

Keine reine Freude über den Erlass hat hingegen der Wiener Anwalt und Präsident des Rechtskomitee Lambda Helmut Graupner. Denn darin werde auch definiert, dass Lesben und Schwule, die - etwa in Holland oder Spanien - die ganz normale Zivilehe eingegangen sind, in Österreich nur als eingetragene Partner gelten. "Das ist unfaires Downgrading" , kritisiert Graupner. (Irene Brickner, DER STANDARD; Printausgabe, 23.8.2011)