In Niederösterreich wurde ein lesbisches Paar von vornherein von jeder Pflegeelternschaft ausgeschlossen. Die beiden Frauen beschreiten nun mit Unterstützung des Rechtskomitees Lambda (RKL) den Weg zum Verfassungsgerichtshof, das meldete das Rechtskomitee in einer Aussendung. 

Antrag ging 2010 ein

Die Sozialpädagogin und die Kinderkrankenschwester sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, wie dies (auch unverheirateten) Paaren gesetzlich möglich ist. Die Adoption von Kindern ist ihnen als Paar verboten, daher haben sie bereits im Herbst 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.

Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt: Die beiden Frauen könnten nicht gemeinsam die biologischen Eltern eine Kindes sein. Eine elternähnliche Beziehung zu einem Pfelgekind sei daher ausgeschlossen.

Von vornherein ausgesiebt

Dem Paar wurde wegen ihrer Gleichgeschlechtlichkeit von der Pflegeelternschaft ausgeschlossen, so Lambda. Ihre Eignung für eine Pflegeelternschaft wurde erst gar nicht geprüft, weil sie als homosexuelles Paar von vornherein ausgesiebt wurden. Das Rechtskomitee Lambda hat wegen der Ablegung des Antrages Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. (red)