Der Likör namens "Ficken".

Foto: EFAG

Das Wort "Ficken" unterliegt in Deutschland dem Markenschutz. Das berichtet "Spiegel Online". Der Markenschutz erstreckt sich dem Bericht zufolge auf Kleidung, Mineralwasser und Fruchtgetränke sowie alkoholische Getränke.

Das Bundespatentgericht hat einer Klage des schwäbischen Schnapsherstellers EFAG Trade Mark Company stattgegeben. Das Unternehmen war zuvor mit einem Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt abgeblitzt. "Ficken" wurde ein Likör des Schnapsherstellers genannt.

In der Urteilsbegründung heißt es, wunderschön formuliert: "Die angemeldete Marke verletzt nach Ansicht des Senats das durch die fortschreitende Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral beeinflusste Scham- und Sittlichkeitsempfinden des Allgemeinverkehrs, an den sich die beanspruchten Waren wenden, nicht in völlig unerträglicher Art und Weise."

Das Wort "Ficken" sei in seinem Aussagegehalt "geschlechtsneutral und damit nicht einseitig herabsetzend". Immerhin finde sich der Begriff auch im Duden, argumentiert das Bundespatentgericht. (red)