Wien  - Auf neue, mehrfach belegte Vorwürfe, Bundeskanzler Werner Faymann habe in seiner Zeit als Verkehrsminister Zeitungsinserate zur Werbung für die Autobahn-Firma Asfinag persönlich in Auftrag gegeben, geht der Kanzler nicht ein. Im ORF-Radio beteuerte er, es sei alles regelgerecht abgelaufen und überdies "hat Österreich wichtigere Probleme".

Umstrittene Inserate

Indessen berichtet das "Profil" in einer Vorabmeldung, dass laut Asfinag-Revisionsbericht 2007 ein Zeitungsinserat in der "Kleinen Zeitung" direkt vom Büro des damaligen Verkehrsministers Faymann beauftragt worden sei. Der Zeitung sei damals mitgeteilt worden, dass die Rechnung an die Asfinag zu richten sei. "Die zugrunde liegende Leistung wurde nicht von der Asfinag schriftlich in Auftrag gegeben. Der Auftrag wurde vom Büro BM Faymann direkt an die Kleine Zeitung erteilt und der Kleinen Zeitung gegenüber mitgeteilt, dass die Rechnung an Asfinag zu richten sei", heißt es laut "Profil" im Asfinag-Revisorenbericht.

Laut dem Asfinag-Jahresrevisionsbericht habe "diese Art der Auftragserteilung nicht dem Regelprozess" entsprochen, "Grundsätze" seien dabei "nicht beachtet" worden, schreibt "profil". So fehle "die Freigabe des Auftrages durch den Vorstand laut Unterschriftenregelung". Eine "schriftliche Auftragserteilung durch die zuständige Fachabteilung" sei nicht erfolgt.

SPÖ: "Hochgespielte Berichte"

Die SPÖ-Bundespartei hielt in einer Aussendung zu der "neuerlich hochspielten medialen Berichterstattung über Asfinag-Inserate" fest, dass "es sich hierbei um die Wiederholung von im Jahre 2007 und 2008 hochgespielten Berichten handelt, die bereits damals vom Management zurückgewiesen worden sind". Die Darstellungen seien "aus klar ersichtlichen polittaktischen Gründen im Nationalrats-Wahlkampf 2008 kolportiert" worden. "Die Sachverhalte wurden wiederholt klargestellt. Gleiches gilt für Berichte über ÖBB-Inserate (...)."

Seitens des politisch verantwortlichen Ministers sei "keine Weisung an das Management" erteilt worden, betont die SPÖ. Minister hätten aufgrund des Aktienrechts gegenüber Vorständen von Gesellschaften keinerlei Weisungsrecht - dies gelte sowohl für die ÖBB wie auch für die Asfinag. "Entscheidungen über kommunikative Maßnahmen wurden ausschließlich von den dafür zuständigen Organen der Unternehmen getroffen."

Allerdings räumt man in der Parteizentrale ein: "Selbstverständlich gab und gibt es aber regelmäßig Gespräche zwischen dem Management von staatsnahen Firmen und dem politisch verantwortlichen Ressort über Strategie und Zukunft des Unternehmens - im Falle der Asfinag über den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes, über die LKW-Maut, über Verkehrssicherheit ebenso wie über Imagebildung und Kommunikation." Letztere sei etwa für die Akzeptanz von Straßenbauprojekten in der Bevölkerung wesentlich. Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen liege aber letztlich beim Unternehmen. (APA, red, derStandard.at)