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Pharmareferenten dürfen laut Gesetz nicht verkaufen

Foto: AP/Amel Emric

Wenn Rudolf Schröfelbauer aus Graz sich ins Auto setzt, um in die Arbeit zu fahren, dann wird das meist ein langer Tag, aber nicht im Büro, sondern unterwegs. Denn als Pharmareferent legt er weite Strecken zu niedergelassenen Ärzten zurück. Seine Tour umfasst dabei auch mal mehrere Bundesländer. "Heute bin ich in ganz Kärnten, Steiermark, Ost-Tirol und Tamsweg unterwegs, da kommen Kilometer zusammen", erzählt Schröfelbauer, der auch Präsident des Berufsverbands der Pharmareferenten Österreichs ist. Rund 50.000 Kilometer schafft er dabei pro Jahr.

"Meist steht man da schon relativ früh draußen im Feld, weil es ja eine gewissen Anreisezeit braucht, bis man in seinem Gebiet ist", sagt Schröfelbauer, der seit 29 Jahren als Pharmareferent tätig ist. Ein Beruf, der neben der guten Tourenplanung auch noch andere Qualifikationen, Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzt.

Großer Andrang

Um die Tätigkeit eines Pharmareferenten ausüben zu können, muss man laut dem Arzneimittelgesetz von 1984 ein abgeschlossenes Studium aus den Studienrichtungen Human-, Zahn-, Veterinärmedizin oder Pharmazie vorweisen können oder die Pharmareferentenprüfung abgelegt haben. Auch zur Pharmareferentenprüfung darf nicht jeder antreten. Nur wer hochschulberechtigt ist oder über eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege verfügt, kann sich zur Prüfung anmelden.

Das Interesse an der Prüfung und damit an der Tätigkeit des Pharmareferenten ist nach wie vor groß. Von der Krankenschwester, vom Krankenpfleger, Studienabbrecher oder dem Maturanten, frisch von der Schule, erstreckt sich dabei der Berufs- und Bildungshintergrund der Interessenten. Dabei nehmen sie lange Wartezeiten in Kauf. "Bis zu mehr als eineinhalb Jahren müssen sie warten", sagt eine, die es wissen muss. Karin Schröfl ist Mitarbeiterin im Pharmareferenten-Prüfungsreferat von Pharmig, dem Verband der pharmazeutischen Industrie, der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit für die offizielle Anmeldung, Abwicklung und Koordinierung der Prüfung zuständig ist.

Anspruchsvolle Prüfung

Die langen Wartezeiten kommen durch den großen Andrang und die durchfallenden Repetenten zustande, die die Plätze besetzen. Denn der vorgegebene Prüfungsstoff werde von manchen unterschätzt, weiß Schröfl. Die Prüfungsvorbereitung ist dabei grundsätzlich als Selbststudium gedacht. Über Pharmig gibt es auch die 21 Skripten, die mit ihren knapp 1.000 Seiten den umfangreichen Stoff umfassen. Die Unterlagen behandeln dabei neben Arzneimittelrecht und Chemie, Physik, Histologie, Immunologie und Pharmakologie auch die Themengebiete Herz-Kreislauf oder Gastrointestinaltrakt.

"Ein halbes Jahr intensive Lernzeit sollte man schon einplanen, schließlich handelt es sich um eine Berufsberechtigungsprüfung", rät Schröfl. Ihre Kollegin Helga Tieben weist darauf hin, dass durch die Prüfung das pharmazeutisch-medizinische Verständnis für den Kontakt mit dem Arzt und das Informieren über die Arzneimittel angeeignet wird. "Das ist vom Anspruch her sehr hoch, denn man ist dann gleichberechtigt wie jemand, der Medizin studiert hat."

Wer die Anmeldevoraussetzungen für die Prüfung erfüllt, muss eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro berappen, in diesem Preis ist der erste Antritt inkludiert. Bei jedem weiteren Wiederholungsantritt sind dann 50 Euro zu bezahlen. Mittlerweile haben sich auch kommerzielle Schulungsinstitute entwickelt, die Vorbereitungskurse für die Prüfung anbieten. "Aber die Prüfung ist auch ohne Kurse und im Selbststudium machbar", so Schröfl.

Insgesamt darf man viermal zur Prüfung antreten. Wer als Prüfneuling die Wartezeit auf die Prüfungstermine verkürzen will, dem stehen zwei Möglichkeiten offen. Interessierte können sich für einen "Standby-Platz", bei dem man acht bis zwölf Monaten auf einen Termin wartet, als Reservekandidat anmelden. Oder einen "Last Minute-Platz" ergattern, indem man kurzfristig vor den Terminen anruft und nachfragt, ob noch Plätze verfügbar sind, falls jemand abgesagt hat.

Kein Verkäufer

Rudolf Schröfelbauer war bereits als Pharmareferent tätig, noch bevor das Arzneimittelgesetz vor 27 Jahren in Kraft getreten ist. Er war damals als "sachkundige Person" nicht dazu verpflichtet, die Pharmareferentenprüfung zu machen, hat sie aber dennoch gemacht. An falsche Vorstellungen über das, was er täglich macht, hat er sich schon längst gewöhnt. "Ich werde fälschlicherweise oft als Vertreter bezeichnet, das ist nicht richtig", erzählt Schröfelbauer.

Laut dem Arzneimittelgesetz, das Tätigkeiten und Pflichten des Pharmareferenten genau regelt, besteht das Verbot kommerzieller Tätigkeit sowie eine Informations- und Meldepflicht. Pharmareferent ist kein klassischer Vertreterberuf, er darf keine Arzneimittel verkaufen oder Bestellungen für Arzneimittel entgegennehmen. Ärztemuster abzugeben ist aber erlaubt. "Den Verkauf macht dann der Verkaufsleiter, der auch die Preise festlegt", so Schröfelbauer. Er sieht den Pharmareferenten als Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Pharmafirmen, schon wegen der Rückmeldefunktion vom Arzt zum Unternehmen über Produktwirksamkeit und Verträglichkeit der Arzneimittel beim Patienten.

Ist die Pharmareferentenprüfung einmal geschafft, kann man laut Schröfelbauer mit einem Einstiegsgehalt von 2000 bis 2500 Euro rechnen. Dabei handelt es sich um ein "Rundum-Paket" mit Dienstauto und Handy. (Güler Alkan, derStandard.at, 4.10.2011)