Graz - An der Kunstuniversität Graz (KUG) heißt es in Sachen Rektorswahl für den Senat zurück an den Start: Das Wissenschaftsministerium hat den Dreiervorschlag des Senats aufgehoben. Die am Donnerstag veröffentlichte Begründung: Man sei "nach eingehender Prüfung" zum Schluss gelangt, dass "mindestens eine Person der zur Auswahl gestandenen Kandidaten, die gleich gut oder besser qualifiziert war, im Dreiervorschlag des Senats nicht enthalten war". Damit liegen die weiteren Schritte des Verfahrens wieder bei der KUG. Der Senat sei aufgefordert, neuerlich einen Dreiervorschlag zu erstellen.

Die Uneinigkeit zwischen Senat und Unirat über die Bestellung des neuen Rektors an der KUG dauerte nun schon ein Jahr: Rektor Georg Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Im April dieses Jahres hat der Senat einen Dreiervorschlag für die Rektorswahl erstellt, in dem der amtierende Rektor Schulz nicht berücksichtigt wurde. Diesen wiederum hätte der Unirat gerne als alten neuen Rektor gesehen. Das seit Mai mit der Sache befasste Wissenschaftsministerium hatte nun zu entscheiden, ob das bisherige Verfahren rechtskonform war oder nicht.

Dem Ministerium zufolge müsse ein Dreiervorschlag laut Gesetz die drei am besten geeigneten Personen enthalten. "Der Vorschlag wurde entsprechend dem Universitätsgesetz dem Unirat zur Auswahl einer Person als Rektor vorgelegt, dieser hat aber keine Wahl getroffen mit der Begründung, der Dreiervorschlag würde aus allen infrage kommenden Kandidaten nicht entsprechend dem Gesetz die drei Bestqualifizierten enthalten", hieß es in der Entscheidung. In Folge einer Rechtsaufsichtsbeschwerde war dann das Ministerium im Rahmen eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens tätig geworden.

Die KUG leitet derzeit ein Interims-Rektorat aus zwei der bisher drei Vizerektoren, aus Robert Höldrich und Eike Straub. Schulz selbst hatte angekündigt, mit 1. Oktober ein Forschungsfreisemester anzutreten, stehe aber für den Fall, dass die Entscheidung letztlich doch zu seinen Gunsten ausfallen sollte, für eine Wahl weiterhin zur Verfügung.   (APA)