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Gehen die Pläne der Regierung durch würden die Anspruchsberechtigten aus den Betriebspensionskassen 350 Millionen Euro verlieren. Die Arbeiterkammer will nun vor Gericht ziehen.

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Wien - Die Arbeiterkammer bleibt bei ihrer scharfen Kritik an der geplanten Neuregelung der Mindestverzinsungsbestimmungen im Pensionskassengesetz und will nun anhand konkreter Schadensfälle von Anspruchsberechtigten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Bevor das passiert, hofft AK-Direktor Werner Muhm noch auf Unterstützung der Freiheitlichen rund um deren Budgetsprecher Thomas Prinzhorn, die die Novelle gemeinsam mit dem Abgeordneten der Oppositionsparteien im entscheidenden Budgetausschuss am Dienstag kippen könnten.

Hintergrund der Kontroverse: Nach der geplanten Neuregelung wird für die mehr als 300.000 Anspruchsberechtigten der Durchrechnungszeitraum zur Erreichung der Mindestverzinsung von 1,5 Prozent von derzeit fünf Jah- ren individuell bis zum Pensionsantritt verlängert. DER STANDARD berichtete ausführlich. Je länger der Durchrechnungszeitraum wird, desto wahrscheinlicher wird auch, dass die Pensionskassen im Durchschnitt der nächsten Veranlagungsjahre wieder den Mindestertrag von 1,5 Prozent schaffen und de facto ihrer heuer und 2004 schlagend werdenden Nachschusspflicht nie mehr nachkommen müssen, argumentiert die AK. Vom Volumen her geht es um stolze 350 Millionen Euro.

"Unverletzlichkeit des Eigentumsrechts"

Vor dem VfGH wolle man mit dem Eingriff in die "Unverletzlichkeit des Eigentumsrechtes" argumentieren, sagte Muhm am Freitag vor Journalisten. Schon heuer hätten die Pensionskassen aufgrund der letzten tristen Börsenjahre aus ihren Eigenmitteln Geld auf die Pensionskonten nachschießen müssen. Die Neuregelung soll rückwirkend per 1. Jänner 2003 in Kraft treten, daher ortet die AK die Verletzung des Eigentumsrechtes.

90 Tage: Nur Belastung

Hauptanlass der AK-Pressekonferenz war die zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen nach den ersten 90 Tagen der Neuauflage von Schwarz-Blau samt der erwarteten Kritik an der geplanten Pensionsreform.

In ihrer Analyse kommt die AK zum klaren Schluss, dass eine Belastungswelle über die Arbeitnehmer rollt. Trotz Steuerreform bescherten vor allem im Einkommensbereich unter 1000 Euro höhere Energieabgaben, die absehbaren Kürzungen im Pensionsbereich sowie die höheren Krankenversicherungsbeiträge bereits 2004 Mehrbelastungen von insgesamt 202 Mio. Euro. 2005 liegen die Belastungen laut AK bereits bei 459 Mio. Euro, 2006 bei 707 Mio. Euro, die angekündigte Steuerreform 2005 im Ausmaß von 2,5 Milliarden Euro allerdings nicht gegen gerechnet.

Inklusive der Steuererleichterungen für Unternehmen (Stichwort: nicht entnommener Gewinn) oder der Novelle des Öffnungszeitengesetzes macht Muhm eine "schiefe Ebene zulasten der Arbeitnehmer" aus. Besonders deutlich werde dieses Bild, unter Einbeziehung aller Belastungen für Arbeitnehmer seit dem Jahr 2000. (miba, DER STANDARD, Printausgabe 31.5.2003)