Klagenfurt - Die Kärntner SPÖ und die Grünen haben eine Verfassungsklage gegen das Bettelverbot in Kärnten eingebracht, das im Landessicherheitsgesetz geregelt ist. FPK und ÖVP hatten das Gesetz, das etwa Betteln "in gewerbsmäßiger Weise" verbietet, im Frühjahr im Landtag beschlossen. Betteln sei per se gewerbsmäßig, das Verbot daher verfassungswidrig, sagten die Kärntner Landtagsabgeordneten Barbara Lesjak (Grüne) und Ines Obex-Mischitz (SPÖ) am Dienstag.

SPÖ und Grüne: Nicht Kompetenz des Landtages

Die Beschwerde gegen das Gesetz wurde über einen sogenannten "Drittel-Antrag" eingebracht - ein Drittel der Landtagsabgeordneten kann Beschwerde zu einem Gesetz einreichen. Auch sei der Erlass durch den Kärntner Landtag kompetenzwidrig, denn Bettelei gebe es nicht nur in Kärnten, argumentieren SPÖ und Grüne. Mit einem Ergebnis der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs ist im Frühjahr 2012 zu rechnen. In Wien, wo es eine ähnliche Beschwerde gegen das beschlossene Bettelverbot gibt, wird noch heuer mit einem Ergebnis gerechnet. Dort haben allerdings nicht Abgeordnete, sondern eine Bettlerin Beschwerde eingebracht. (APA)