Graz - Jene Anti-Abtreibungs-DemonstrantInnen, die im April wegen Stalkings verurteilt worden waren, wollen den Schuldspruch am Dienstag beim Berufungsprozess im Oberlandesgericht Graz anfechten. Ein Grazer Gynäkologe, vor dessen Praxis 2009 und 2010 demonstriert worden war, hatte Strafanzeige erstattet. Die Beschuldigten - zwei Männer und zwei Frauen - waren in erster Instanz zu Geldstrafen in der Höhe von 400 bis 7.200 Euro verurteilt worden. Ein Urteil soll es bis zum Abend geben.

Die Angehörigen zweier Organisationen, die gegen legale Schwangerschaftsabbrüche eintreten, demonstrierten immer wieder vor der Praxis des Arztes. Als die sogenannten "LebensschützerInnen" eine Wohnung über der Arztpraxis gekauft hatten, sei ihm "mulmig geworden", so der Mediziner damals. Auch Patientinnen hätten sich von den Demonstranten belästigt gefühlt.

Ausgang mit Spannung erwartet

Im April fällte ein Grazer Strafrichter in einem Prozess dann das Urteil, das weitreichende Folgen haben könnte. Der 59-jährige Geschäftsführer einer der Organisationen, ein 41-jähriger Student sowie zwei Frauen - 31 und 41 Jahre alt - wurden wegen Stalkings verurteilt. Sollte dieses Urteil im Instanzenzug halten, wäre es ein Präzedenzfall, denn unter beharrlicher Verfolgung in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen hat es bisher keine Verurteilungen gegeben. Zwangsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz wie Betretungsverbot und Wegweisung sind in Wien, nicht aber in Graz möglich, meinte der im April zuständige Richter. (APA)