Wien - Wer eine geistig behinderte Person vergewaltigt, wird weniger streng bestraft, als wenn das Opfer eine Person ist, die sich wehren kann und die Tragweite der Handlung erfasst. Die Grünen haben diese Ungleichbehandlung nun aufgezeigt und verlangen Änderungen. Das berichteten der ORF und die Tageszeitung "Kurier".

Die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch in Heimen hat auch eine Diskriminierung im Strafrecht ans Tageslicht gebracht, schreibt der "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe): "Für den Gesetzgeber ist der Unrechtsgehalt geringer, wenn es sich beim Opfer um eine behinderte oder wehrlose Person handelt. In solchen Fällen wird angenommen, dass mangels Widerstandsfähigkeit des Opfers vom Täter gar keine Gewalt eingesetzt werden musste - weshalb das Delikt mit höchstens fünf Jahren Haft bedroht ist." Die "normale" Vergewaltigung ist hingegen mit bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Deutschland und die Schweiz hätten für sexuellen Missbrauch einen einheitlichen Strafrahmen, unabhängig davon, ob die Tat durch Gewalt oder Ausnutzung der schutzlosen Lage des Opfers verübt wurde. Helene Jarmer von den Grünen forderte dem Blatt zufolge Justizministerin Beatrix Karl auf, auch für Österreich eine Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen im Strafrecht als Verwirklichung der Selbstbestimmung herbeizuführen. (APA)