Im Steuerausgleich 2009 konnten Eltern erstmals Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind können geltend gemacht werden, wenn das Kind zu Beginn eines Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wenn es professionell betreut wird. "Professionell betreuen", so heißt es auf der Website des Finanzamtes, können Personen, die eine entsprechende "Ausbildung" von mindestens acht Stunden - beziehungsweise 16 Stunden für 16- bis 21-Jährige vorweisen können.

Qualifikation strittig

Zu einer anderen Auffassung kommt nun der Unabhängige Finanzsenat (UFS), Außenstelle Wien: "Es liegt auf der Hand, dass eine 8- oder 16-stündige ‚Ausbildung‘ in einem Kurs nicht mit einer fünfjährigen Berufsausbildung verglichen werden kann", heißt es in der Berufungsentscheidung. "Eine pädagogisch qualifizierte Person," könne als "pädagogisch qualifiziert" im Sinne von § 34 Abs. 9 EStG 1988 wohl nur dann angesehen werden können, wenn das formale Ausbildungsniveau annähernd an jenes der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtungen herankommt, heißt es weiter. Die Auslegung der Einkommenssteuergesetzgebung so wie sie die Politik verkündet, ist also nach Einschätzung des UFS vom Gesetzeswortlaut nicht gedeckt. Das berichtet die Presse in ihrer Montagsausgabe.

Geprüft hat der UFS konkret einen Fall aus Niederösterreich. Großmutter und Tante absolvierten beim Hilfswerk einen Babysitterkurs und wurden zum Stundenlohn von fünf Euro für die Kinderbetreuung bei der Familie eingesetzt. Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 2010 wollte der Vater 4.870 Euro als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Das Finanzamt akzeptierte das nicht, der Senat bestätigte nun diese Entscheidung.

Vergleich mit Tageselternausbildung

Nach Ansicht des Senats habe sich das Qulifikationsniveau zumindest am Ausbildungsumfang von Tageseltern im jeweiligen Bundesland zu orientieren. Die Ausbildung von Tagesmüttern im Bundesland Niederösterreich umfasst beispielsweise 160 Wochenstunden. "Auch die von Tageseltern gesetzlich verlangte Ausbildung von mindestens 160 Unterrichtseinheiten beträgt das 10- bis 20-fache jener Ausbildungszeit, die nach Ansicht des Finanzministeriums für eine pädagogische Qualifizierung ausreichend sein soll".

Einkünfte meldepflichtig

Damit die Kinderbetreuungskosten durch Familienangehörige abgesetzt werden können, bedürfe es "besonderer Umstände". Die Person muss etwa in einem anderen Haushalt leben und pädagogisch qualifiziert sein. Der Senat weist darüber hinaus darauf hin, dass Großmutter und Tante sich beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung "als neue Selbstständige" melden hätten müssen oder ein nichtselbstständiges Dienstverhältnis vereinbart hätte werden müssen.

Entwarnung aus dem Finanzministerium

Die Kinderbetreuungskosten können trotz des Urteils weiterhin so wie bisher von der Steuer abgesetzt werden, teilt ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber derStandard.at mit. Bei der Entscheidung des UFS handle es sich um einen speziellen Einzelfall. Die Finanzverwalter waren bei diesem Fall in Zweifel geraten, weil die Großmutter im selben Haushalt wohnte. Unter diesen Umständen konnten auch bisher die Kinderbetreuungskosten nicht abgesetzt werden. Die Entscheidung des Senats habe kein bindende Wirkung für das Finanzamt. Aus dem Familienministerium heißt es, man wolle die derzeitige Regelung aufrecht halten.

Heinisch-Hosek: Regelung neu überdenken

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert nun das Familien- und Finanzministerium auf, die derzeit gültige Regelung neu zu überdenken. "Jede Stunde mehr, in der man über Kinderbetreuung und erste Hilfe bei Kindern lernt, verbessert die Betreuungsqualität. Und davon haben vor allem die Kinder etwas, und die Eltern wissen ihre Kinder in guten Händen", heißt es aus ihrem Büro gegenüber derStandard.at.

Bereits im Jahr 2009, als die damalige Familiensstaatssekretärin Christine Marek die Richtlinie für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten präsentierte, sorgte sie für Unmut. Heinisch-Hosek kritisierte: "Es ist für mich unverständlich, dass ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausreicht, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen."

Musiol fordert nachhaltige Familienpolitik

Kritik an der Entscheidung kam von der FPÖ: Der "juristisch-argumentative Amoklauf" des UFS-Referenten müsse umgehend gestoppt werden, findet FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller. "Diese Entscheidung des UFS zeigt ganz klar, dass die Familienpolitik der Regierung kurzsichtig ist", meinte die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. "Die Regierung muss endlich anstatt Steuerzuckerln zu verteilen nachhaltige, familienpolitische Perspektiven entwickeln, von denen alle Eltern profitieren können und nicht nur die, die Lohnsteuer zahlen."

Für das Jahr 2009 wurden bis Ende April über 100 Millionen Euro für die Kinderbetreuung geltend gemacht, der Steuerentfall macht rund 35 Millionen Euro aus. Diese Zahl ist als Zwischensumme zu verstehen. Denn: Die Steuererklärung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden. (burg, derStandard.at, 7. November 2011)