Der ORF-Stiftungsrat hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag einen Verhaltenskodex verordnet. Laut den einstimmig beschlossenen Corporate Governance-Regeln dürfen sich Stiftungsräte künftig nicht mehr in Interessenskonflikte begeben und müssen sich gegebenenfalls bei Abstimmungen der Stimme enthalten. Auch müssen relevante Geschäftsbeziehungen der Gremienmitglieder gemeldet und vom Stiftungsrat genehmigt werden.

Der unabhängige Stiftungsrat Franz Küberl, der die Arbeitsgruppe zur Erstellung der Corporate Governance-Regeln geleitet hatte, sprach im Anschluss an die Sitzung "von einer starken kulturellen Weiterentwicklung" im Gremium. Im Kodex seien auch die Schweigepflichten für die Räte deutlicher herausgestrichen worden.

Interessenskonflikte

Regelungsbedarf gab es wegen der immer wieder auftauchenden Debatte um Gremienmitglieder, die zunächst den ORF-Generaldirektor wählen und anschließend selbst in lukrative ORF-Positionen wechseln. Sofern dies im Vorfeld "klar und nachvollziehbar" sei, muss sich der oder die Betroffene der Stimme enthalten. Die Interessenskonflikte müssen bei der Vorsitzenden des Stiftungsrates, Brigitte Kulovits-Rupp, bekanntgegeben werden. Diese wiederum meldet mögliche eigene Konflikte ihrem Stellvertreter. "Wir werden kein Femegericht veranstalten", so Küberl. Zuletzt hatte es etwa Kritik an Gremienmitgliedern gegeben, die ORF-Chef Alexander Wrabetz gewählt hatten und im Anschluss in Direktorenjobs wechselten.

Neu ist auch das Bemühen um mehr Transparenz über die Geschäftsbeziehungen von einzelnen Räten zum ORF. Liegen die bezogenen Leistungen pro Jahr höher als 5.000 Euro, müssen sie im Gremium mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Das Gleiche gilt, "wenn erhebliches wirtschaftliches Interesse besteht", wie Küberl sagte. Geschäftsbeziehungen zwischen Gremienmitgliedern und ORF sollen im Geschäftsbericht veröffentlicht werden. (APA)