Wien - Seit März ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft und damit auch die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts und einer möglichen Überzahlung in Stellenanzeigen. Die wenigsten Unternehmen aber - nämlich nur rund fünf Prozent - erfüllen diese Pflicht, kritisierte ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht im Gespräch mit der APA. Sanktionen drohen erst ab 1. Jänner 2012, Ruprecht appellierte aber an die Firmen: "Die Unternehmen haben bereits jetzt die gesetzliche Verpflichtung."

Nur 94 Angaben bei 1959 Inseraten

Die ÖGB-Frauen nahmen Ende August die Stellenausschreibungen in vier österreichischen Tageszeitungen unter die Lupe. Von 1.959 Inseraten fanden sich in nur 94 davon auch die korrekte Angabe des Einkommens, weniger als fünf Prozent, stellte Ruprecht fest. An den Wochenenden 29./30. Oktober sowie 5./6. November wiederholten die ÖGB-Frauen die Untersuchung. Von nun 1.649 Inseraten machten lediglich 88 Angaben über das zu erwartende Mindestgehalt, knapp über fünf Prozent. "Eigentlich ist das ein verheerendes Ergebnis und ein Skandal. Das ist Gesetz und die Betriebe halten sich nicht daran", zog Ruprecht ein negatives Fazit.

"Es tut sich fast nichts. Wir vermuten, dass sich viele Betriebe drüber hinweg 'schwindeln' wollen, weil erst ab 1. Jänner gestraft wird", so die Gewerkschafterin. Neben den zahlreichen Negativbeispielen gebe es aber auch einige Best-Practice-Beispiele wie etwa die OMV, Hofer, die Caritas, Bipa, McDonald's oder auch das Parlament. "Diese machen es vorbildlich", meinte die ÖGB-Frauenvorsitzende. Ein in den Medien genanntes Inserat vom SPÖ-Parlamentsklub ohne Angabe des zu erwartenden Einkommens ist den ÖGB-Frauen zwar nicht untergekommen. Ruprecht betonte jedoch: "Auch die SPÖ unterliegt dem Gesetz." (APA)