Linz - Ein Linzer Paar, das seit 28 Jahren zusammen aber nicht verheiratet ist, will die für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehene Eingetragene PartnerInnenschaft eingehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Antrag der beiden auf Verpartnerung jedoch ab, wie dieStandard.at am Freitag berichtete. Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" am Dienstag berichten, will das Paar nun Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Gemeinsam mit ihrer erwachsenen Tochter wollten die 45-Jährige und ihr 47-jähriger Lebensgefährte im Mai ihre Verpartnerung feiern. Die Eingetragene PartnerInnenschaft passe besser zu ihnen, so die 45-Jährige. "Da ist von umfassendem Vertrauen die Rede und nicht von ehelicher Treue." Doch der Linzer Magistrat, das Land Oberösterreich und nun auch der VfGH haben das Anliegen des Paares abgelehnt. Das Höchstgericht habe den Ausschluss von heterosexuellen Paaren von der eingetragenen Partnerschaft bestätigt, so die Zeitung. Heterosexuelle seien keine historisch benachteiligte Gruppe, heiße es in dem Entscheid des VfGH.

Europaweiter Präzedenzfall

Nun zieht das Paar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort gibt es wieder zwei Instanzen. "Eine Entscheidung wird allerdings Jahre dauern", sagte der Wiener Rechtsanwalt der Verpartnerungs-Willigen, Helmut Graupner. Der Wunsch der Linzer werde nun europaweit zum Präzedenzfall. Nur in Griechenland und England gebe es zwei ähnlich gelagerte Fälle, so die "OÖN". (APA/red)