Grasser und Finz führen eine Schwarze Liste über Streikende

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Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser will öffentlich Bediensteten, die sich an Streiks beteiligen, ihr Gehalt streichen. Vertragsbedienstete aus seinem Ressort, die am Dienstag an Aktionen des ÖGB teilgenommen haben, "werden keinen Cent für diesen Tag bekommen", so der Minister in der "Presse". Und bei pragmatisierten Beamten würden die Möglichkeiten geprüft, "weil aus Sicht der Regierung Beamte gar nicht streiken dürften". Geklärt werden solle diese Frage per Gesetz: "Die jetzige Situation schreit nach einer Gesetzesänderung. Darüber gibt es in der Regierung nicht nur eine Diskussion, sondern einen Konsens."

Personalchef Heinrich Traumüller hat die Dienststellenleiter angewiesen, "Sammelmeldungen" über streikenden Bediensteten abzugeben. Die Finanzgewerkschaft übte am Dienstag scharfe Kritik an diesen "Schwarzen Listen". Laut Vorsitzendem Klaus Platzer haben sich die Bediensteten bisher nicht einschüchtern lassen.

"Politischer Streik"

Grasser und Staatssekretär Finz betonten, dass "es jedem bewusst sein sollte, dass es sich bei diesen Aktionen um einen politischen Streik handelt". DienstnehmerInnen seien verpflichtet, ihren Dienst zu versehen. "Die Teilnahme an den gewerkschaftlichen Aktionen, sei es durch Fernbleiben vom Dienst oder durch eine gleichzuhaltende Arbeitsniederlegung, stellt keinen rechtfertigenden Verhinderungsgrund ... dar", so Grasser und Finz an ihre Mitarbeiter im Finanzministerium.

GÖD: "Auch Finanzminister hat Grundrechte zu respektieren"

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) wehrt sich gegen die Ankündigung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, streikenden Staatsdienern das Gehalt für die betroffene Zeit zu streichen. "Öffentlich Bedienstete haben wie alle Arbeitnehmer ein Streikrecht. Dieses Grundrecht hat auch Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu respektieren", betonte GÖD-Sprecher Hermann Feiner in einer Aussendung. Und: "Alle öffentlich Bedienstete, die am heutigen Abwehrstreik teilgenommen haben, stehen unter dem rechtlichen Schutz der GÖD."

Grasser weist die Rechtsmeinung der Beamtengewerkschaft über die Zulässigkeit von Streiks zurück. Öffentlich Bedienstete stünden in einem anderen Verhältnis zur Republik als ein Arbeiter oder Angestellte, "ein Streikrecht für öffentlich Bedienstete sehe ich in dieser Form nicht", betonte er. Zudem könne es keine unterschiedliche Behandlung zwischen Vertragsbediensteten und Beamten geben. (APA)