Bild nicht mehr verfügbar.

Die Mindestgröße für Polizisten wird abgeschafft.

Foto: APA/Helmut Fohringer

Wien - Für Beamte bringt das neue Jahr eine ganze Reihe von Veränderungen. So dürfen auch kleinere Menschen ab 1. Jänner Polizisten werden, die bisher vorgeschriebene Mindestgröße wird abgeschafft. Beamte, die Korruptionsfälle melden, sollen vor Nachteilen, die ihnen daraus entstehen können, besser geschützt werden. Die Frauenquote im öffentlichen Dienst wird auf 50 Prozent erhöht. Für Bachelor-Absolventen gibt es eine neue Gehaltseinstufung und die Gehälter der Beamten werden im Schnitt um 2,95 Prozent erhöht.

Polizisten: Beschränkungen aufgehoben

Für Polizisten wird sowohl die Größen- als auch die Altersbeschränkung aufgehoben. Bisher durfte nur Polizist oder Polizistin werden, wer mindestens 1,68 Meter (Männer) bzw. 1,63 Meter (Frauen) groß ist. Außerdem wurden nur Personen bis zu einem Alter von 30 Jahren aufgenommen. Beide Beschränkungen werden nun ersatzlos gestrichen.

Frauenquote angehoben

Die Frauenquote im Öffentlichen Dienst wird von 45 auf 50 Prozent angehoben. Bis diese erreicht ist, müssen in allen Verwendungsgruppen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden. In Führungspositionen des öffentlichen Dienstes beträgt der Frauenanteil derzeit nur 31 Prozent.

Whistleblowing

Beamte oder Vertragsbedienstete, die Korruption bemerken, sollen künftig besser geschützt werden. So dürfen Staatsbediensteten, die Korruptionsdelikte von Kollegen melden ("Whistleblowing"), keine Nachteile im Dienstverhältnis mehr drohen. Wenn es trotzdem zu einer "Strafversetzung" kommen sollte, dann kann der betroffene Bedienstete auf der Basis neuer Schutzmechanismen intern dagegen klagen.

Neue Ausbildung für Richter

Für Richter gibt es im Kampf gegen Korruption eine neue Ausbildung: Um Methoden von Wirtschaftskriminellen besser kennenzulernen, erhalten Richteramtsanwärter, aber auch schon tätige Richter und Staatsanwälte die Möglichkeit, in der Privatwirtschaft zu arbeiten. Etwa bei Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder in der Steuerfahndung sollen sie Zusatzwissen erwerben.

Firmenprüfung

Für Beamte, die in sensiblen Bereichen wie der Firmenprüfung tätig gewesen sind und den öffentlichen Dienst verlassen, gilt künftig eine "Konkurrenzklausel". Für sechs Monate nach Ende des Dienstverhältnisses dürfen sie nicht bei Firmen arbeiten, mit denen sie davor in enger Verbindung gestanden sind.

Neue Gehaltsstufe

Für bereits im Öffentlichen Dienst tätigt Bachelor-Absolventen wird eine neue Gehaltsstufe geschaffen, die zwischen jener für Maturanten und jener für Master liegt. Zudem stehen für sie künftig alle Akademiker-Funktionen bis zur Sektionsleitung offen. Wer neu als Bachelor in den Staatsdienst tritt, wird ohnehin als Akademiker anerkennt.

Keine Gratispraktika

Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst werden abgeschafft. Bis zu drei Monaten Dauer werden sie mit 900 Euro entlohnt, längere mit 1.300 Euro.

Angehobene Gehälter

Die Gehälter der rund 220.000 Beamten und Vertragsbediensteten beim Bund sowie der Beamten in den ausgegliederten Gesellschaften und der Landeslehrer werden um 2,68 bis 3,36 Prozent angehoben - im Schnitt bedeutet dies eine Erhöhung um die Inflationsrate von 2,95 Prozent. Wirksam wird der Abschluss nicht mit 1. Jänner, sondern erst mit 1. Februar. Ob auch die Landes- und Gemeindebediensteten wie sonst üblich in den Genuss dieser Erhöhung kommen, steht noch nicht fest. Festgelegt haben sich bereits die Steiermark auf eine Null-Lohnrunde und Oberösterreich auf einen um einen Prozentpunkt niedrigeren Abschluss. In Vorarlberg werden die Gehälter der rund 11.000 Gemeinde- und Landesbediensteten im kommenden Jahr um durchschnittlich 3,24 Prozent und damit über der Inflationsrate angehoben.

Kürzung für Frühpensionisten

Die Jubiläumszulage für Frühpensionisten nach 35 Dienstjahren wird abgeschafft. Wer 40 Dienstjahre aufweist, bekommt die vier Monatsgehälter weiterhin, ebenso bleibt das Jubiläumsgeld nach 25 Jahren bestehen. Ebenfalls zur Eindämmung der Frühpensionen gedacht ist, dass gesundheitlich beeinträchtigten Beamten (vor allem bei der Exekutive) angeboten wird, auf freiwilliger Basis im Verwaltungsbereich eingesetzt zu werden, ohne finanziell zurückgestuft zu werden. Die noch für Richter und Staatsanwälte bestehende Disziplinarstrafe Frühpension im Falle eines Fehlverhaltens wird abgeschafft. (APA)