Seit März diesen Jahres muss in jedem Stelleninserat das Mindestgehalt in Zahlen angegeben werden. Wahlweise ist auch die Angabe einer Bandbreite erlaubt (solange das Mindestgehalt nicht unterschritten wird); sollte die Bereitschaft zur Überzahlung bestehen, dann muss sie im Stelleninserat stehen.Damit will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen, die nicht verhandlungsgeübt sind, die kaum oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt haben.

Bisher hielten sich nur wenige an Vorschrift

Die Regelung gilt bereits zehn Monate, allerdings halten sich nur rund fünf Prozent aller Inserenten in den heimischen Medien an die neue Vorschrift. Das sagt ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht zum Standard: Ihr Team hat im August, Oktober und November die heimischen Medien dahingehend untersucht. Überwiegend fand der ÖGB allgemeine Formulierungen wie: "Es wird branchenüblich gezahlt."Ruprecht führt diese laxe Umsetzung auf den Umstand zurück, dass erst ab 1. Jänner 2012 Verwaltungsstrafen verhängt werden können. Da wird nun aber allgemein erwartet, so sieht das auch Anna Ritzberger-Moser aus dem Sozialministerium, dass Schwerpunktaktionen durchgeführt werden.

360 Euro beträgt die höchstmögliche Verwaltungsstrafe für dieses Vergehen, angezeigt werden kann sowohl von Individuen als auch von der Gleichbehandlungsanwaltschaft bei der zuständigen Bezirksbehörde (dem Magistrat). Nachdem die Säumigkeit der Unternehmen so groß ist, ist die Aufmerksamkeit nun besonders hoch. Der ÖGB arbeite eng mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zusammen, so Ruprecht - wohl ein Hinweis darauf, dass keine Augen mehr zugedrückt und Anzeigen unterstützt werden.

Dass solche Gleichbehandlungsregeln erst nach Schwerpunktaktionen wirklich greifen, habe schon die 1985 verordnete geschlechtsneutrale Stellenausschreibung gezeigt: erst Säumigkeit, dann Strafen der Verwaltung, dann flächendeckende Umsetzung. Im Visier stehen das AMS, Personalvermittler und -berater, die sofort bestraft werden, Arbeitgeber werden einmal abgemahnt. Medien trifft die Strafregelung nicht. Für ihr Image dürften Klagsfluten aber auch nicht zuträglich sein. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 17./18.12.2011)