Das tschechische Verfassungsgericht hat die Hürden für die Auswertung von Handydaten höher gelegt. Die Richter in Brno (Brünn) gaben dem Gesetzgeber am Mittwoch bis Ende September Zeit, die Ausspähung von Ortungs- und Betriebsdaten zu begrenzen.

Nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten

Denkbar wäre nach Ansicht der Verfassungshüter, die Daten der Mobilfunkunternehmen nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftatbeständen einzusetzen. Laut Medienberichten fordert die Polizei in Tschechien pro Jahr in bis zu 280.000 Fällen Orts- und anderen Verbindungsdaten an. (APA)