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Foto: Pakistan Rechte: EPA/BILAWAL ARBAB

Schicken Schlepper tatsächlich immer mehr Flüchtlingskinder alleine nach Österreich, damit diese später ihre Eltern nachholen können? Der Leiter des Lagers Traiskirchen, Franz Schabhüttl, hatte gegenüber Medien von einer neuen Schlepperstrategie gesprochen. Doch ExpertInnen zeigen sich verwundert über diese Aussage: Nur ein geringer Teil der jugendlichen Flüchtlinge beantrage Familienzusammenführung. Der Großteil lebe ohne Vater und Mutter in einer Betreuungsstätte. 

Insgesamt seien derzeit 824 minderjährige Asylsuchende bei der Grundversorgung gemeldet, sagt Heinz Fronek von der Asylkoordination. Ein Rundruf bei den Unterbringungsstätten habe ergeben, dass nur in 17 Fällen eine Zusammenführung der Familie in Österreich stattgefunden hat - im gesamten Jahr 2011 in ganz Österreich.

"Ganz selten"

"Das erleben wir ganz selten, dass die Familie nachkommt", sagt auch Margit Pollheimer. Die Mitarbeiterin des Don Bosco Flüchtlingswerks betreute im letzten Jahr insgesamt 30 minderjährige Flüchtlinge - keiner der Jugendlichen habe einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.

Das hat mehrere Gründe: "Viele Jugendliche haben gar keine Eltern mehr, oder sie haben die Angehörigen auf der Flucht verloren", sagt Pollheimer. Aber auch bei jenen, die wissen, wo sich Vater und/oder Mutter aufhalten, sei es alles andere als einfach, die Angehörigen ins Land zu holen.

Erstens muss dafür ein positiver Verfahrensabschluss vorgewiesen werden. "Und das geht bei Minderjährigen nicht schneller als bei Volljährigen", sagt Fronek. Nur ein geringer Teil der Minderjährigen erhalte einen positiven Asylbescheid - im Jahr 2009 beispielsweise hätten von 142 minderjährigen Asylsuchenden nur sieben eine Asylberechtigung erhalten. Das sind fünf Prozent. 

Der Großteil der Jugendlichen erhalte keinen Asylschutz, sondern nur den sogenannten subsidiären Schutz. Vereinfacht gesagt: Der Staat Österreich sieht im betreffenden Fall keine Fluchtgründe, er erklärt sich aber bereit, den oder die Betreffende/n nicht ins Herkunftsland abzuschieben, weil die Lage dort nicht sicher ist. Wer diesen subsidiären Schutz erhält, kann erst nach einer einjährigen Wartefrist den Antrag auf Familienzusammenführung stellen - aber auch nur dann, wenn er oder sie nicht mittlerweile 18 Jahre alt geworden ist.

Geschwister ausgenommen

Familienzusammenführung heißt zudem, dass nur Vater und Mutter nachgeholt werden können - nicht etwa der 19-jährige Bruder oder die 13-jährige Schwester, die bei der Tante in Afghanistan leben. Geschwister dürfen nur dann nachkommen, wenn sie minderjährig sind und gemeinsam mit einem Elternteil reisen - sonst nicht.

Für viele Betroffene stellten die hohen Kosten der Zusammenführung die allergrößte Hürde dar, sagt Fronek: Nicht nur die Flugtickets seien zu bezahlen, sondern zusätzlich auch aufwendige DNA-Tests und Altersgutachten; allein schon für diese Nachweise könnten Kosten von bis zu 5000 Euro pro Familie entstehen.

Warum aber kommen so viele Kinder und Jugendliche aus Afghanistan alleine nach Europa? Laut dem Flüchtlingshochkommissariat der UNO (UNHCR) werden Familien oft auf der Flucht getrennt und verlieren den Kontakt zueinander. Manchmal werden männliche Jugendliche gezielt fortgeschickt, um zu verhindern, dass sie als Soldaten eingezogen werden. In wieder anderen Fällen kamen die Eltern ums Leben, und die Kinder versuchten allein ihr Glück in Europa.

Geld reicht nur für einen

Oftmals hindern die hohen Schlepperkosten Familien daran, gemeinsam den Weg nach Europa anzutreten. "Da reicht das Geld meist nur für ein Familienmitglied", sagt Fronek - und häufig falle die Wahl auf den ältesten Sohn. 

Angesichts der geringen Zahl von 17 Familienzusammenführungen mit minderjährigen Flüchtlingen von "Ankerkindern" zu sprechen hält Fronek für "ziemlich absurd". Und Pollheimer meint: "Es wäre vielen Kindern zu wünschen, dass ihre Eltern nachkommen. Aber oft wissen sie nicht einmal, ob sie noch am Leben sind oder nicht." (Maria Sterkl, derStandard.at, 13.1.2012)