Wien - Die Jugendämter haben aufgrund fehlender Gesetzesänderungen keinen Zugriff auf die 2009 eingeführte Sexualstraftäterdatei, wenn sie neues Personal einstellen. Der Grund: Dem Bund obliegt bei der Jugendwohlfahrt laut einem Bericht des ORF-Morgenjournals nur die Grundsatzgesetzgebung. Die Ausführungsbeschlüsse fallen in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer.

Der Bund hat 2009 das Strafregistergesetz eigentlich bereits entsprechend geändert. Demnach können die Jugendämter grundsätzlich Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei bekommen. Für die Umsetzung hätten allerdings alle neun Bundesländer ihre Jugendwohlfahrtsgesetze ändern müssen, so Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek.

Stadt Wien im Alleingang

Die Folgen sind schwerwiegend: So kann etwa das Jugendamt der Stadt Wien zwar ein Leumundszeugnis bzw. eine Strafregisterauskunft über Bewerber bekommen, aber keine Auskünfte aus dem Sexualstrafregister. Allerdings scheinen einschlägige Delikte, die mit weniger als drei Monaten Haft bzw. mit Berufsverbot geahndet worden sind, nur in dem Sexualstrafregister auf.

Laut dem Wiener Jugendstadtrat Christian Oxonitsch muss die Stadt Wien eine umfangreichere Gesetzesänderung beschließen, wenn das bundesweite Kinder- und Jugendhilfegesetz kommt. Dessen Beschluss scheitere allerdings am Widerstand anderer Bundesländer. Wenn die Verhandlungen weiterhin stocken, werde Wien Oxonitsch zufolge die Gesetzesänderung alleine beschließen.

Magistratsabteilung 11 will Einsicht nehmen dürfen

Sinnvoller wäre es aber, den Kinder- und Jugendschutz bundesweit einheitlich zu regeln, sagt Josef Hiebl von der Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie) in Wien zu derStandard.at. Zwar könnten Landesbedienstete bereits jetzt mit der Sexualstraftäterdatei abgeglichen werden, nicht jedoch die Mitarbeiter der privaten Wohngemeinschaften. Im zukünftigen Bundes- oder auch Landesgesetz soll geregelt werden, dass die Jugendämter im Zusammenhang mit Adoptions- und Pflegeelternverfahren Einsicht nehmen dürfen. Auch bereits bei der Gefährdungsabklärung von Kindern in Familien sollen die Daten abgefragt werden können. "Wir haben großes Interesse daran, so viele Daten wie möglich zu erhalten, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht", sagt Hiebl.

Eine zweite Gesetzeslücke betrifft dem Bericht des Morgenjournals zufolge die Sexualstraftäterdatei selbst: Laut der Polizei Wien, die die österreichweite Datei führt, sind dort nur Verurteilungen eingetragen, die nach dem Gesetzesbeschluss vor zweieinhalb Jahren erfolgt sind. (APA, red)