Die Seligsprechung erlaubt die offizielle Verehrung eines verstorbenen Menschen in einer bestimmten Region oder Gemeinschaft. Die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die gesamte Weltkirche aus. Mit der Seligsprechung stellt der Papst fest, dass ein Verstorbener vorbildlich aus dem Glauben heraus gelebt hat und Jesus Christus "in besonderer Weise nachgefolgt" ist. Meist dauern die Prüfverfahren lange. Für Hildegard Burjan hat der damalige Wiener Erzbischof Kardinal Franz König 1963 den Antrag auf Seligsprechung eingebracht.

Handelt es sich nicht um einen Märtyrer, dann ist die Anerkennung eines "Wunders" Voraussetzung; meist handelt es sich um eine medizinisch nicht erklärbare Heilung. "Das Wunder ist die Unterschrift des Himmels", sagt dazu Kardinal Christoph Schönborn. Im Falle Burjans betrifft die Heilung eine Frau, die kein Kind zur Welt bringen konnte - und später drei Kinder gebar. Für eine Heiligsprechung ist ein weiteres Verfahren - und die Anerkennung eines weiteren Wunders nötig. (APA, pm, DER STANDARD, Printausgabe, 24.1.2012)