Klagenfurt - Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtags hat am Dienstag die Immunität von FPK-Klubobmann Kurt Scheuch aufgehoben. Der Beschluss erfolgte einstimmig, Scheuch stimmte mit. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte die Auslieferung Scheuchs gefordert, da er den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl bei einer Parteiveranstaltung als "Kröte" bezeichnet haben soll.

Laut Medienberichten war die erste Aufforderung der Staatsanwaltschaft Graz zur Aufhebung der Immunität offenbar auf dem Postweg verloren gegangen. Die Anklagebehörde schickte das Ersuchen daher ein zweites Mal nach Klagenfurt, diesmal aber eingeschrieben. Die Staatsanwaltschaft will wegen des Scheuch-Sagers, der nach der Verurteilung von Uwe Scheuch in erster Instanz zu einer teilbedingten Strafe von 18 Monaten erfolgt sein soll, ein Verfahren wegen Beleidigung oder übler Nachrede einleiten.

Da die Causa den Klagenfurter Richter betrifft, wurde das Verfahren nach Graz abgetreten. Nun muss der Landtag in seiner nächsten Sitzung noch den Auslieferungsbeschluss fassen, dann kann die Justiz aktiv werden. Klubchef Scheuch meinte zu dem Verfahren, er sehe dem Prozess "mit Gelassenheit" entgegen. (APA)