Durch die Verfassung soll die EU bürgernäher und durchschaubarer werden. Die Grundrechtscharta wird verbindlicher Teil des EU-Rechtsbestands. Die EU bekommt eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit bei internationalen Verhandlungen geschlossener auftreten, Verträge mit anderen Organisationen abschließen und die weltweiten Interessen aller Mitgliedstaaten besser wahren. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen Individualzugang zum Europäischen Gerichtshof.
Dazu kommen zahlreiche andere Neuerungen, etwa dass das Europäische Parlament statt bisher in nur 30 nun gleich in 70 Politikfeldern Mitbestimmungsrecht hat. In zahlreichen Politikfeldern fällt das Vetorecht der Mitgliedstaaten und es soll mit qualifizierter Mehrheit (Mehrheit der Staaten und Bevölkerungen) entschieden werden.