Vor zwei Wochen ist der Fall der schwangeren Frau bekanntgeworden, die trotz heftiger Blutungen von zwei Wiener Spitälern - dem Ordensspital Göttlicher Heiland und dem Allgemeinen Krankenhaus - nicht aufgenommen wurde. Erst das dritte Krankenhaus, die Rudolfstiftung, tat dies. Die Frau verlor ihr Kind. Der Fall beschäftigte seither nicht nur die betroffenen Krankenhäuser - allen voran das AKH -, sondern auch die Politik, Behörden und die Patientenanwaltschaft, wobei mit gegenseitigen Vorwürfen nicht gespart wurde.

Frau in zwei Spitälern abgewiesen

Am 26. Jänner berichtete der "Kurier" über eine 26-jährige Frau, die zwei Wochen zuvor wegen Blutungen in der Frühschwangerschaft zunächst in das Spital Göttlicher Heiland in Wien-Hernals gekommen, dort untersucht und für den nächsten Tag zur Kontrolle geladen worden sei. Die Schwangere ging stattdessen ins AKH und wurde dort an der Universitäts-Frauenklinik nicht untersucht und abgewiesen. Einen Tag später wurde sie schließlich in der Rudolfstiftung aufgenommen, wo sie ihr Kind verlor.

Noch am selben Tag der Artikelveröffentlichung im "Kurier" wies man im Göttlichen Heiland darauf hin, dass die Patientin nur leicht geblutet habe und keine Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme bestanden hätten. Auch im AKH war man sich zunächst keiner Schuld bewusst. Die Frau habe sich nicht als Notfall vorgestellt, die Uni-Frauenklinik sei allerdings zur Betreuung von Risikoschwangerschaften zuständig, hieß es damals in einer ersten Stellungnahme.

Gesundheitsminister kritisierte AKH

Das brachte Österreichs größtem Spital herbe Kritik von Gesundheitsminister Alois Stöger sowie von KAV-Direktor Wilhelm Marhold ein. Beide betonten, dass Menschen in Krankenhäusern behandelt werden müssten und die Haltung des AKH, nur für Spitzenmedizin zuständig zu sein, nicht zulässig sei. Die Causa rief zudem den Betriebsratschef des ärztlichen Personals des AKH, Thomas Szekeres, auf den Plan, der einen Zusammenhang zwischen dem Fall und dem sinkenden Personalstand infolge eines Aufnahmestopps ortete.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Falls gestand die AKH-Spitze erstmals Fehler ein. Spitalschef Reinhard Krepler sprach von einer "Fehleinschätzung" der diensthabenden Ärztin, da die Schwangere als Patientin wahrgenommen worden sei, die sich für die normale Geburt in einigen Monaten anmelden wollte. Außerdem habe es Mängel bei der Dokumentation gegeben. Inzwischen hatte die Wiener Patientenanwaltschaft mit Erhebungen begonnen, um mögliche Ansprüche auf Schadenersatz für die Patientin einzufordern. Das Ergebnis wird in einigen Wochen erwartet.

Rektor über MA-40-Gutachten empört

Schneller verlief die Prüfung der Wiener Magistratsabteilung 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht). MA-40-Leiterin Renate Christ sprach am vergangenen Wochenende von "gravierenden Fehlern" im AKH, die vor allem die Kommunikation mit der Hilfesuchenden beträfen. Diese Einschätzung empörte wiederum den Rektor der Med-Uni, Wolfgang Schütz. Er stellte sich hinter die betreffende Ärztin und kündigte an, die Causa von einem deutschen Gutachter prüfen zu lassen.

Peter Husslein, Chef der Uni-Frauenklinik am AKH, wiederum räumte am Wochenende ein, dass die Kommunikation mit der Patientin "suboptimal" gewesen sei. Von einem medizinischen Fehler der Ärztin wollte er allerdings nicht sprechen: "Psychologisch wäre eine Untersuchung wichtig gewesen, medizinisch hätte man ihr aber nicht helfen können." Schütz und Husslein legten am heutigen Donnerstag nun das entsprechende deutsche Gutachten vor, das zum Schluss kommt, dass es "zu keinem medizinischen Fehlverhalten" gekommen sei. (APA)