Berlin - Das deutsche Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hat zwei Gemälde an die Erben der früheren jüdischen Eigentümer, des Ehepaares Gotthilf aus Wien, zurückgegeben, teilte das Amt am Donnerstag mit:  Ferdinand Georg Waldmüllers "Großmutter mit drei Enkelinnen"  und Karoly Markos  "Waldlandschaft mit Hirtenknabe und Mädchen".

Die Bilder, von den NS-Machthabern für das geplante "Führer-Museum" in Linz vorgesehen, waren bisher im Besitz der Bundesfinanzverwaltung und befanden sich als Leihgaben im Landesmuseum Oldenburg bzw. im Kaiser-Wilhelm-Museum in Krefeld. 

Die beiden Bilder wurden im Zusammenhang mit der Rückgabe des Amerling-Gemäldes "Mädchen mit Strohhut" aus dem Wiener Belvedere als entzogenes Eigentum der Eheleute Gotthilf identifiziert. Diese mussten 1938 nach London emigrieren und waren davor gezwungen, ihre Kunstsammlung zu veräußern. Das "Mädchen mit Strohhut" wurde im Oktober 2008 im Wiener Dorotheum durch die Sammlung Liechtenstein für 1,5 Millionen Euro ersteigert.  (APA)