Allein schon die Verpackung spricht Bände: Wenn Justizministerin Karl einen rechtspolitisch weitreichenden Entwurf unter dem Stichwort Stabilitätsgesetz 2012 einbringt, lässt das erkennen, unter welchen Gesichtspunkten Justizreformen angegangen werden. Die darin enthaltene Ausweitung der Diversion, bei der anstelle eines Richterspruchs ein „Vergleich" zwischen Staatsanwalt und Beschuldigtem steht, ist freilich nicht der einzige Punkt, bei dem die Regierung Geldbußen über Aufklärung und mögliche Verurteilung stellt. Auch beim angestrebten Abkommen mit der Schweiz werden Abschlagzahlungen angestrebt, ohne dass sich Steuerhinterzieher vor einem Gericht verantworten müssten.

Beide Vorhaben zusammengenommen ergeben ein katastrophales Bild: Da versinkt eine Republik im Korruptionssumpf, und anstatt ihn trockenzulegen, wird er zum Naturreservat erhoben. Unter dem Deckmantel der Verfahrensökonomie und der Erschließung neuer Einnahmen werden Prinzipien des Gesellschaftspolitik über Bord geschmissen, zu denen der Strafprozess und nicht zuletzt seine aufklärende Wirkung zählen. 

Bei Reformen in die Gegenrichtung, nämlich strengeren Bestimmungen gegen Korruption, wird der Bürger hingegen jahrelang gegängelt. Darüber kann die Ankündigung einer härteren Vorgangsweise durch Ministerin Karl nicht hinwegtäuschen. Fakten sind: Die Bestechung von Politikern wurde unter dieser Regierung de facto straffrei gestellt; ein auftauchender Skandal nach dem anderen war bisher kein ausreichender Beweggrund, um die Parteienfinanzierung völlig transparent zu gestalten; und die Fortschritte der Justiz in den großen Korruptionsfällen sind auch nicht dazu angetan, dass man in Jubelstimmung verfällt.

Während Maßnahmen mit reinigender Wirkung seit Jahren unter dem Kapitel Ankündigungspolitik zu finden sind, liegen dieses Ziel konterkarierende Vorhaben bereits auf dem Tisch. Die Diversion wird auf schwere Straftaten wie Amtsmissbrauch, Korruption und schwere Untreue ausgedehnt. Dass die Möglichkeit des „Freikaufens" gerade auf diese Tatbestände erweitert werden soll, bei denen der Hund begraben liegt, zeugt von null Gespür: Während fast täglich neue Skandale publik werden, schafft die Ministerin ein Schlupfloch für Beschuldigte.
Selbst wenn Karl dabei nicht auf die Hardcore-Fälle abgezielt haben mag, erfasst sind sie vom Entwurf allemal. Hinzu kommt, dass für die Diversion künftig nicht einmal die Klärung des Tatverdachts Voraussetzung sein soll. Staatsanwälte könnten sich so komplexer Causen der Wirtschaftskriminalität billig entledigen. Das geflügelte Wort von der blinden Justitia erhält damit eine völlig andere Bedeutung, wenn rasche Erledigung gegen Geldbuße einer fundierten Aufarbeitung von Verbrechen vorgezogen wird.

Sehr ähnlich sind die Folgen beim anders gelagerten Fall der Behandlung von Steuerflüchtlingen. Mit einer Abschlagszahlung sollen sich jene freikaufen, die ihr Geld in der Schweiz gebunkert haben. Gegenüber dem heimischen Fiskus dürfen die Konten weiterhin im Verborgenen bleiben, die Herkunft der Schwarzgelder geht niemanden etwas an. Auch hier gilt: Marie schlägt Justitia.

Und wie im Fall der Diversion kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass ausgerechnet die problematischen Steuer-, Vermögens- und Korruptionsdelikte privilegiert werden. (DER STANDARD; Printausgabe, 28.2.2012)