Entscheidung des Bischofsrats: Florian Stangl lebt in einer eingetragenen Partnerschaft und darf trotzdem Pfarrgemeinderat werden.

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Wien - Die Erzdiözese Wien erhebt keinen Einspruch gegen die am 18. März durchgeführte Pfarrgemeinderatswahl in der Weinviertler Pfarre Stützenhofen und bestätigt deren Ergebnis. Damit darf der 26-jährige Florian Stangl Pfarrgemeinderat werden. Das berichtet Kathpress, die katholische Presseagentur.

Die Wahl hatte für Aufsehen gesorgt, weil Stangl in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann lebt und der Pfarrer von Stützenhofen diesem die Mitglieschaft im Pfarrgemeinderat zunächst verwehren wollte. Wie die Erzdiözese Wien am Freitagnachmittag nach Beratung mitteilte, wird die Wahl jetzt bestätigt. Man habe im Bischofsrat "den komplexen Fall Stützenhofen eingehend beraten" und den Beschluss "einhellig gefasst".

"Vielfalt heutiger Lebenswege"

Zugleich gibt der Bischofsrat den Auftrag, in der Pfarrgemeinderatsordnung die Voraussetzungen für eine Kandidatur präziser zu fassen. Der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, erklärte in einer Pressemitteilung: In der Vielfalt der Pfarrgemeinderäte "spiegelt sich die Vielfalt heutiger Lebens- und Glaubenswege. So gibt es auch unter den Pfarrgemeinderäten viele, deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen der Kirche entsprechen. Im Blick auf ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben freut sich die Kirche über ihr Engagement. Damit stellt sie die Ideale nicht in Frage."

Zunächst hatte es von der Erzdiözese Wien geheißen, die Wahl des gesamtes Stützenhofener Pfarrgemeinderates, bestehend aus sechs Mitgliedern, stehe wegen formaler Fehler auf der Kippe. Nun hat die Erzdiözese die Gültigkeit der Wahl aber definitiv bestätigt.

Bei dem persönlichen Gespräch, das Schönborn mit Stangl führte, sei er von dessen "gläubiger Haltung, seiner Bescheidenheit und seiner gelebten Dienstbereitschaft sehr beeindruckt" gewesen. Er verstehe daher, warum die Stützenhofener "so eindeutig für seine Präsenz im Pfarrgemeinderat votiert haben". (red, derStandard.at, 30.3.2012)