Wien - Ein mittlerweile 19 Jahre alter Lehrling ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Bursch hatte im Alter von 16 im Internet ein Mädchen kennengelernt, mit dem er eine Liebesbeziehung einging. Im Mai 2010 wurde die damals erst 13 Jahre alte Schülerin schwanger.

Dass Sex mit einer unter 14-Jährigen verboten ist und unter Strafe steht, wusste der Jugendliche nach Angaben seines Verteidigers Manfred Ainedter nicht. Wie der Angeklagte ausführte, waren sowohl die Eltern des Mädchens als auch seine eigenen über den Umfang der Beziehung informiert. Sie begleiteten das Liebespaar auch zu Ausflügen in die Therme und zum Skifahren und luden die Teenager gemeinsam zum Essen ein.

Verhütung sei kein Thema gewesen, berichtete der 19-Jährige Richterin Beate Matschnig: "Sie wollte es nicht." Als das Mädchen schwanger wurde, beschloss man unter Einbindung aller vier Elternteile eine Abtreibung.

Anzeige nach Beziehungsende

Als der Bursch erhebliche Zeit nach der Schwangerschaftsunterbrechung die Beziehung beendete, zeigte ihn seine Ex-Freundin an. So landete der Lehrling vor Gericht, wo nun allerdings selbst die Staatsanwältin eine Strafe "am untersten Rand" verlangte.

Dem kam die Richterin nach. "Es liegen ausschließlich Milderungsgründe vor", verwies Matschnig auf die einvernehmlichen geschlechtlichen Handlungen, die geständige Verantwortung des Angeklagten und seine bisherige Unbescholtenheit. "Dass nicht verhütet wurde, ist dumm. Aber es ist von beiden Seiten dumm gewesen, man kann das nicht ausschließlich ihm zum Vorwurf machen", betonte die Richterin.

Die gesetzliche Mindeststrafe scheint nicht im Strafregister auf, so dass sich der 19-Jährige bei Vorstellungsgesprächen weiter als unbescholten bezeichnen darf. Das Urteil ist rechtskräftig. (APA)