Wien - Der Bundeskommunikationssenat hat vollinhaltlich bestätigt, wie die Medienbehörde Kommaustria das geltende ORF-Gesetz interpretiert: 39 Präsenzen des Gebührenfunks auf Facebook widersprechen dem Gesetz.

Der Senat verweist auf den Verfassungsgerichtshofs, der Einschränkungen des ORF im Internet verhältnismäßig und gerechtfertigt fand und dabei Pluralismus von Print und Funk im Web als "legitimes Ziel" sah.

Wrabetz will Höchstgerichte anrufen

Der ORF will gegen den Senatsentscheid Höchstgerichte anrufen, er drängt parallel auf Lockerung dieses Verbots. Den Zeitungsverlegern bot er im Tausch Info-Videos für ihre Webseiten an, die sie werbevermarkten könnten.

Weniger Werbung, mehr EGT

Der ORF informierte seine Aufsichtsräte, dass seine Werbeumsätze neun Prozent (4,9 Mio. Euro) unter Plan liegen. Dank Sparmaßnahmen liege das Ergebnis (EGT) 3,7 Mio. über Plan. (fid, APA, DER STANDARD, 3.5.2012)