Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das kündigte der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch gegenüber den "Salzburger Nachrichten" an.

Richtlinie wurde "überschießend umgesetzt"

Man habe - ebenso wie der Verfassungsrechtler Walter Berka in einem Gutachten - "mit Bedauern festgestellt", dass die Richtlinie der EU "überschießend umgesetzt" worden sei.

"AK Vorrat" hat bereist rund 9.000 Vollmachten

Auch die Initiative "AK Vorrat" hat bereits rund 9.000 Vollmachten von Bürgern für eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt. (APA, 19.5.2012)