Wien - Zwei Instanzen entschieden schon gegen den ORF: Erst untersagte die Medienbehörde dem ORF 39 Präsenzen auf Facebook von der Zeit im Bild über Ö3 bis zur Großen Chance. Der Bundeskommunikationssenat bestätigte. Das ORF-Gesetz verbietet dem ORF den Betrieb sozialer Netzwerke "sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen". Die zwei Instanzen sehen Seiten auf Facebook als Kooperation.

Der ORF beschwerte sich gegen diese Interpretation parallel bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Er beantragte aufschiebende Wirkung - solange die Höchstgerichte prüfen, soll das Verbot nicht wirksam werden.

Abgeblitzt beim Verfassungsgericht

Beim Verfassungsgericht ist der Gebührenfunk damit schon abgeblitzt, bestätigt Sprecher Christian Neuwirth dem STANDARD: Für aufschiebende Wirkung müssten Beschwerdeführer nachweisen, welcher "unverhältnismäßige Nachteil" ihnen droht. Der ORF habe nur erklärt, Auftritte in Facebook würden "heute schlicht erwartet". Sie dauerhaft zu entfernen wäre "fatal". Neuwirth: "Mit diesen pauschalen Sätzen ist nicht hinreichend konkret ausgeführt, welcher unverhältnismäßige Nachteil für den ORF damit verbunden ist. Eine solche Begründung reicht für einen Antrag auf aufschiebende Wirkung nicht aus."

Der ORF hat seine Facebookseiten in der Zwischenzeit "den Fans" übergeben und sieht die Entscheidungen der Medienbehörden damit vorerst erfüllt.

Verwaltungsgerichtshof prüft

Er hofft auf den Verwaltungsgerichtshof. Der wartet noch auf eine Erklärung des Kommunikationssenats, sagt Sprecher Heinz Kail dem STANDARD. Er rechnet binnen drei Wochen mit der Entscheidung dieses Höchstgerichts über aufschiebende Wirkung. Die würde auch nach dem Nein der Verfassungsrichter gelten.

Arbeitsgruppe ORF-Reform

Der ORF drängt parallel, das Verbot mit einer Novelle zu lockern. Mittwoch tagt erstmals eine Arbeitsgruppe für eine größere ORF-Reform, die etwa dessen Gremien verkleinern soll: Medienstaatssekretär Josef Ostermayer, die Medienverhandler der fünf Parlamentsparteien, die ORF-Veteranen Kurt Bergmann und Peter Huemer, Redakteurssprecher Fritz Wendl, Rechsexperten von Kanzleramt und Medienbehörde - und SRG-Chef Roger de Weck. Der hatte zwar vorige Woche noch keine Einladung, ist aber laut seinem Büro nun fix dabei. (fid, DER STANDARD, 22.5.2012)