Die Frage, ob die furchtbare Bluttat an einer St. Pöltner Schule, in deren Folge ein achtjähriger Bub starb, durch anderslautende Gesetze hätte verhindert werden können, wird sich nie seriös beantworten lassen.

Möglich und dringend notwendig ist aber eine Überprüfung der aktuellen Rechtslage, gerade weil der Täter amtsbekannt und gegen ihn ein Betretungsverbot verhängt worden war. Dabei sollte ganz sachlich analysiert werden, ob das Betretungsverbot in seiner jetzigen Form weit genug greift und wie sich die Praxis, dass Gerichte Kontaktverbote verhängen, bewährt hat. Auch, wann Schulen, Jugendamt und Justiz worüber von der Polizei informiert werden und ob ihre Kommunikationsbefugnisse untereinander zu kurz greifen, gehört angesehen. Alle Ergebnisse müssen auf den Tisch, die Lösungsideen sind dann zu diskutieren.

SPÖ und Grüne meinen, die Polizei solle künftig Kontaktverbote aussprechen dürfen, und der Datenschutz zwischen den Institutionen gehöre gelockert. Das sehen auch Gewaltschutzvereine so. Diese Forderungen für mehr Polizeikompetenz könnten sich am Ende als richtige Lösung für einen besseren Schutz der Kinder erweisen. Übers Knie gebrochen sollten sie aber nicht werden, geht es doch um hochsensible Informationen. Eines muss trotz der großen Betroffenheit im aktuellen Fall klar sein: Selbst wenn jede Schule Metalldetektoren und Polizeibewachung hätte - hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 30.5.2012)