Die US-Senatoren bereiten gesetzliche Mitteln für die Spam-Abwehr vor. Der Vorschlag für den "Criminal Spam Act of 2003" wurde dazu von Abgeordneten beider Parteien in den entsprechenden Ausschuss eingebracht. Geht der Gesetzesvorschlag durch, dann werden Spammer-Taktiken wie das Fälschen der Absenderadresse, der Betreffzeile oder der Header-Informationen unter Strafe gestellt.

Hatch schlägt wieder zu

Der Vorschlag wurde vom Vorsitzenden des Rechtsausschusses dem republikanischen Senator Orrin Hatch, gerade durch seine Aktivitäten im Kampf gegen Softwarepiraterie zu zweifelhaften Ruhm gelangte (Der Webstandard berichtete), sowie dem Demokraten Partick Lehay vorgelegt. Nach Ansicht von Hatch reichen die gegenwärtigen Gesetze nicht aus, um den Taktiken von erfahrenen Spammern zu begegnen.

Bis zu fünf Jahren Haft

Nach dem Criminal Spam Act wird das Verschleiern der Absenderadresse oder des Werbezwecks in der Betreffzeile verboten. Auch soll der Einsatz von Robotern zum Sammeln von E-Mail-Adressen von Webseiten ein Riegel vorgeschoben werden. Allen Empfängern muss zudem eine Opt-out-Möglichkeit, mit der die weitere Zusendung von Werbe-Mails gestoppt werden kann, gewährt werden. Das neue Gesetz sieht schwere Strafen von bis zu fünf Jahren Haft bei besonders erschwerenden Umständen für Spammer vor. (pte/red)