Wien - Mit der massiven Kritik am heimischen Sachwalterschaftssystem hat der Monitoringausschuss im Sozialministerium eine Welle von Forderungen nach einer grundlegenden Neuregelung losgetreten. Alle Parlamentsparteien sowie Vertreter von Behinderten- und Pensionistenorganisationen sind für eine Reform. Letztere plädieren analog zur Jugendwohlfahrt für eine Art Alterswohlfahrt. Den Grünen ist eine bundesweite Regelung wichtig.

Der unabhängige Monitoringausschuss - zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" - bezeichnet das geltende Gesetz als "nicht menschenrechtskonform". Die Bestimmung des Willens durch eine dritte Person stehe in einem unauflöslichen Spannungsverhältnis zum Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Die meisten beeinträchtigten Menschen seien sehr wohl in der Lage, Entscheidungen zu treffen.

Kaum Zeit für Fürsorgepflicht

Derzeit sind fast 90.000 Menschen besachwaltet, doppelt so viele wie vor zwanzig Jahren, als das Entmündigungs- vom Sachwalterschaftsverfahren abgelöst wurde. 57.500 davon werden in allen Belangen von Sachwaltern vertreten, 25.000 benötigen für mehrere Bereiche fremde Hilfe, der Rest nur in Einzelfällen wie bei größeren Anschaffungen.

Das Angebot an seriösen Sachwaltern kann mit dem Bedarf längst nicht mehr Schritt halten. Die wenigen vom Justizministerium anerkannten Sachwaltervereine sind völlig überlastet. Im Ministerium heißt es, dass es an Geld fehle, um qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Auch die Bezirksgerichte haben massive Probleme, Angehörige als Sachwalter zu finden. Knapp 15.000 Fälle sind deswegen Notaren und Rechtsanwälten zugeteilt.

Manche Rechtsvertreter haben bis zu 25 Schützlinge und kaum Zeit, der Fürsorgepflicht, die über die Buchhaltung hinausgeht, nachzukommen. Manchmal scheint es nur ums Geld zu gehen. Sachwalter erhalten Aufwandsersatz (Telefon, Fahrtkosten) sowie Entschädigung. Letztere ist mit fünf Prozent der Nettoeinkünfte der Schützlinge festgelegt (Pflegegeld und Beihilfen dürfen nicht mitgerechnet werden). Wenn sich Sachwalter besonders umfangreich um Betroffene bemühen, kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu zehn Prozent der Nettoeinkünfte zusprechen. Wenn das Vermögen 10.000 Euro übersteigt, können Sachwalter zusätzlich zwei Prozent des darüber hinausgehenden Vermögens als Entschädigung kassieren. (simo, DER STANDARD, 6.6.2012)