In der umstrittenen Causa alter Baurechtsverträge, die nach 70 oder 80 Jahren nun auslaufen, hat sich die Wiener Stadtregierung auf eine konkrete Neuregelung geeinigt. Von dieser sind zunächst vier Genossenschaften betroffen, sie soll aber als Grundlage für alle weiteren zu erneuernden Baurechtszinse gelten, wie es von Seiten der SPÖ dazu heißt. Insgesamt sind rund 2.140 Nutzungsberechtigte in den Bezirken Favoriten, Meidling, Hietzing, Döbling, Floridsdorf und Donaustadt von der Problematik betroffen.

Der zuständige Gemeinderatsausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beschloss am Montag die folgende Vorgehensweise: Bei der Neuberechnung der Baurechtszinse der betroffenen vier Genossenschaften orientiert man sich am niedrigsten von mehreren Verkehrswertgutachten. Davon wiederum werden 90 Prozent zur Berechnung herangezogen.

8,38 Euro pro m² und Jahr

Daraus ergibt sich nun ein jährlicher Baurechtszins von 8,38 Euro pro Jahr und Quadratmeter. Das ist immer noch weit weniger, als für eine vergleichbare Mietwohnung zu zahlen wäre - freilich aber auch um ein Zigfaches mehr als das, was bisher dafür gezahlt werden musste. Im Rahmen der alten Verträge waren nur wenige Cent pro Quadratmeter und Jahr zu zahlen.

Wer bereits Nutzungsnehmer ist, zahlt "nur" 2,80 Euro/m² und Jahr. Hier wurde die noch im Herbst geplante "Einschleifregelung" - eine jährliche Erhöhung um zehn Prozent bis zum Erreichen des neuen Werts von 8,38 Euro - fallen gelassen. Wird der Vertrag an Lebenspartner und minderjährige Kinder weitergegeben, können diese weiterhin den günstigeren Zins zahlen. Übernehmen aber volljährige Kinder den Baurechtszins von den Eltern, werden sie künftig die vollen 8,38 Euro pro Quadratmeter und Jahr berappen müssen.

In den Koalitionsparteien SPÖ und Grüne ist man der Ansicht, eine faire Regelung erreicht zu haben. Am 27. Juni soll diese vom Gemeinderat beschlossen werden.

FPÖ trommelt weiter dagegen an

Die Wiener FPÖ sieht das aber anders. Abgeordneter Herbert Eisenstein, Mitglied im zuständigen Gemeinderatsausschuss, trommelt weiter gegen die Regelung und spricht von einem "Schlag ins Gesicht der Siedlerinnen und Siedler, den diese nicht verdient haben".

Die Laufzeit der neuen genossenschaftlichen Baurechtsverträge beträgt 60 Jahre. (map, derStandard.at, 12.6.2012)