Für Renate Skoff, stellvertretende Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, ist Social Media ein wichtiges neues Thema.

Foto: Jana Madzigon 2012

Eine einheitliche Kennzeichnung von bezahlten Medienbeiträgen als "Werbung" sowie eine Verlagerung der Zuständigkeit bei Verstößen von den Bezirksverwaltungsbehörden zur Medienregulierungsbehörde KommAustria: So lauten die am heutigen Freitagvormittag geäußerten Forderungen des Österreichischen PR-Ethik-Rats, der sich für eine entsprechende Änderung des Paragraf 26 Mediengesetz stark macht. Dieser "entspricht nicht mehr der Realität", erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Rates, Renate Skoff, der APA im Anschluss an ein Pressegespräch.

Insgesamt hat der Rat in den vergangenen zwölf Monaten 16 Beschwerden behandelt, die an ihn herangetragen bzw. selbst aufgegriffen worden sind. Ein Großteil betraf wie schon bisher den Verdacht auf Schleichwerbung. Das sei jedoch nur die Spitze des Eisbergs, wie es hieß. "Die Entwicklung der Beschwerden ist nicht zufriedenstellend", betonte Skoff, hier hinke man der Realität nach. Entsprechend wünscht sich der Rat "mehr Enthusiasmus von den Agenturen und Unternehmen", um selbst bei Verstößen tätig zu werden und an den Rat heranzutreten.

Schleppende Reaktionen

Konfrontiere man Medien und Unternehmen mit fehlender Kennzeichnung, sei wiederum die Reaktion sehr schleppend oder "man versucht, das Thema zu zerreden und uns mit dem Hinweis auf ähnliche Verstöße durch den Mitbewerb abzuspeisen", konstatierte Wolfgang R. Langenbucher, Vorsitzender des Rates. Er sieht in dieser Hinsicht auch den Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) in der Pflicht, "der bisher wenig Bereitschaft gezeigt hat, sich bei diesem Thema zu engagieren".

Um die korrekte Abwicklung von Medienkooperationen und anderen Sonderwerbeformen zu unterstützen, hat der Rat Mustervertragsbausteine entwickelt, die eine Hilfestellung für die Vertragspartner darstellen sollen. Bezüglich der Forderung nach einer Verschärfung des § 26 Mediengesetz sei man darüber hinaus mit den zuständigen Stellen im Gespräch. Skoff zeigte sich diesbezüglich aber realistisch: "Das ist ein Wunsch. Für uns ist wichtig, den Meinungsbildungsprozess voranzutreiben. Die Realität einer Umsetzung bleibt aber noch dahingestellt." Aus Gesprächen mit Experten sei aber bereits hervorgegangen, dass der Paragraf für "totes Recht" gehalten werde, weil basierend auf dessen Grundlage kaum mehr Klagen passieren.

Beobachtung von Social Media

Ein weiteres zentrales Thema, für das der Rat den Kommunikationswissenschafter Axel Maireder als neues Mitglied gewinnen konnte, ist Social Media. "Das hat an Bedeutung gewonnen, die in Zukunft noch deutlich zunehmen wird", ist sich Skoff sicher. "In Kürze wird das die ganze Kommunikation dominieren. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, diesbezüglich ethische Richtlinien zu entwickeln." Bis Ende des Jahres will die Arbeitsgruppe des Rates erste Ergebnisse präsentieren. "Alle spüren, welche Bedeutung dieses Thema bekommt. Hilfestellung und Unterstützung wird vom Großteil gewünscht, auch weil es hier viel Unsicherheit gibt."

Aufgrund eingegangener Beschwerden hat der PR-Ethik-Rat heute auch Rügen an drei Medien ausgesprochen. In der Salzburg-Ausgabe von "Österreich" vom 13. November 2011 stößt sich der Rat an einer Einschaltung für das "Haus der Schönheit" und ein darübergestelltes, redaktionell aufgemachtes Interview mit dessen Leiterin. In der "Sportwoche" vom 25. Oktober des Vorjahres sei wiederum eine Spezialbeilage nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen. In beiden Fällen ortet der Rat fehlende bzw. mangelnde Transparenz, trotz mehrfacher Anfragen liegt dem Rat bis heute keine Stellungnahme vor.

Fehlende Beilagen-Kennzeichnung

Bei vier Ausgaben des "Kurier", die im Zeitraum von 31. März 2011 bis 29. März dieses Jahres erschienen sind, rügt der Rat wiederum die Beilagen "Big Business", die nicht als kommerziell gekennzeichnet gewesen seien. Die Tageszeitung habe zwar in Stellungnahmen betont, dass jeder bezahlte Artikel entsprechend gekennzeichnet worden sei, allerdings sind die Beilagen aus Sicht des Rates geeignet, die Leser in die Irre zu führen, weshalb man auch hier die fehlende Transparenz rügt. (APA, 22.6.2012)