Bild nicht mehr verfügbar.

In Japan steht nicht nur das Verbreiten geschützter Inhalte, sondern auch der Download unter Strafe. Usern droht ab 1. Oktober Gefängnis.

Foto: Reuters

In Japan tritt mit 1. Oktober ein besonders scharfes Gesetz gegen den Download urheberrechtlich geschützter Musik und Filme in Kraft. Filesharern droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe von umgerechnet bis zu 20.000 Euro (zwei Millionen Yen) oder zwei Jahre Gefängnis, berichtet die Japan Times.

Illegal seit 2010

Laut dem Bericht ist der Download geschützter Inhalte in Japan bereits seit 2010 illegal. Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass ein Vergehen nicht mehr nur mit einer Zivilklage geahndet wird. Noch schärfer wird gegen das Verbreiten von Musik und Filmen vorgegangen. Hier drohen Nutzern schon seit langem noch höhere Geldstrafen und Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Kriminalisierung Jugendlicher befürchtet

Kritiker befürchten nun die Kriminalisierung einer breiten Masse, vor allem aber jugendlicher Internet-Nutzer. Im Gesetzestext heißt es laut Bericht, dass nur Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die sich "der Illegalität der Kopie bewusst sind". Gegner kritisieren jedoch, dass das kaum objektiv zu beurteilen sei und Willkür Tür und Tor offen lasse.

Gesetzesentwurf abgeändert

Ursprünglich seien im Gesetzesantwurf keine näheren Angaben zum Strafmaß geregelt gewesen. Doch auf Antrag der oppositionellen Partei LDP sei der Entwurf nochmals abgeändert worden. Auch die japanische Content-Lobby RIAJ hatte härter Strafe gefordert. Das Gesetz wurde am 20. Juni vom Oberhaus verabschiedet. Das japanische Unterhaus hatte bereits in der Woche davor zugestimmt. (red, derStandard.at, 24.6.2012)