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Mit Anti-Scientology-Demos fing alles bei Anonymous an. Und die Hackergruppe lässt nicht locker.

Foto: Reuters

Anfang Juni hat Anonymous Österreich Mails des österreichischen Ablegers von Scientology veröffentlicht, der WebStandard berichtete. Scientology reagierte darauf mit einer Strafandrohung gegen den Ex-Scientologen Wilfried Handl. Der Verein fordert 10.000 Euro pro veröffentlichter Mail. Seit dem Leak kämpft Scientology gegen die Verbreitung der Inhalte. Dies wurde durch Mails bekannt, die nach dem Leak von Scientology verfasst wurden und ebenfalls durch Anonymous an die Öffentlichkeit gelangten.

31.000 Euro Schadenersatz

Nachdem Handl, ehemaliger Chef von Scientology Österreich und mittlerweile Scientology-Gegner, nicht zugestimmt hat, keine Mails mehr zu veröffentlichen, und auch das Schreiben der Scientology-Anwälte nicht unterzeichnete, brachte Scientology einen Antrag auf einstweilige Verfügung samt Klage ein. Das wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Handl soll wegen der Veröffentlichung der Mails, die er in seinem Blog kritisch kommentierte, nun eine Strafe in der Höhe von 31.000 Euro zahlen - die Klageschrift liegt dem WebStandard vor. Ihm wird vorgeworfen, gegen die Paragrafen 118a, 119a und 120 des Strafgesetzbuchs und gegen Paragraf 51 des Datenschutzgesetzes verstoßen zu haben.

Inhalte führen zu Beschwerden und Strafanzeige

Aufmerksame User auf Twitter, wo der Leak der Mails von AnonAustria bekanntgegeben wurde, haben einige hundert der tausenden veröffentlichten Mails analysiert. Ans Tageslicht kam dabei vor allem, dass ein Wiener Arzt und Scientologe Informationen über Patienten an Scientology-Mitglieder höheren Ranges verschickt haben soll. Mittlerweile ist Anzeige bei der Ärztekammer erstattet worden. Die Beschwerde ist bereits in der zuständigen Disziplinarbehörde der Wiener Ärztekammer und wird bearbeitet.

Verein

Scientology wird in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet, in Österreich gilt es als Verein, in den USA ist es eine steuerbefreite Religionsgemeinschaft. (iw, derStandard.at, 29.6.2012)