Fehler können passieren. Aus Unwissenheit, aus Flüchtigkeit, aus Pech - oder weil man ex ante noch nicht ahnen konnte, dass man gerade einen ziemlichen Mist produziert. Nur: Wenn ein Gärtner bei dieser Hitze vergisst, den Rasen zu sprengen, ist das ärgerlich. Wenn man unschuldig im Gefängnis sitzt, ist es dagegen potenziell existenzbedrohend.

Zwischen 250 und 300 Menschen sind es, die jährlich in Untersuchungshaft genommen werden und anschließend bei einem Prozess rechtskräftig freigesprochen werden. Dazu kommt alle paar Jahre jemand, dessen Unschuld sich erst herausstellt, nachdem er schon in Strafhaft war. Das bekannteste Beispiel ist der "Salzburger Taximord", für den ein Mann acht Jahre zu Unrecht seiner Freiheit - und damit auch eines wesentlichen Teiles seines Lebens - beraubt wurde.

Der Staat ist verpflichtet, für die Fehler, die möglicherweise Exekutive, Staatsanwaltschaft oder Richterinnen und Richter gemacht haben, zu zahlen. Dafür gibt es das "Strafrechtliche Entschädigungsgesetz". Nur: Ob dieses wirklich entschädigt, ist eine andere Frage.

Es beginnt bei der grundsätzlichen Berechnung, wie viel Geld es braucht, um einen Tag in der Zelle aufzuwiegen. 100 Euro waren es - bis das große Sparen begann. Denn seit 1. Jänner 2011 gibt es nur noch 20 bis maximal 50 Euro. Ein Unterschied, der vielleicht noch keine große Rolle spielt, wenn man drei Tage in U-Haft ist, bevor ein Fehler bemerkt wird oder man gegen Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wird.

Arbeitsplatz weg

Ganz anders sieht es bei monatelangem Aufenthalt im Gefängnis aus. Ob man für fünf Monate 5000 oder 15.000 Euro bekommt, ist ein entscheidender Unterschied. Bei so langer Haft kommt ein zweites Problem dazu. Um seinen Arbeitsplatz braucht man sich mit Sicherheit keine Gedanken zu machen - der ist nämlich weg, sofern man nicht einen echten Altruisten als Chef hat.

Und Selbstständige laufen unter solchen Umständen auch Gefahr, dass sie die Rollbalken ihrer Geschäfte für immer herunterlassen können.

Wie viel man aber für den Verlust seiner beruflichen Existenz von der Republik bekommt, steht in den Sternen. Das ist Verhandlungssache und Ermessensspielraum.

Doch die Frage der Haftentschädigung ist noch nicht alles. Wie der Prozess gegen die Tierrechtler gezeigt hat, dauert die Wahrheitsfindung vor Gericht manchmal. Was grundsätzlich in Ordnung ist, schließlich soll gründlich abgewogen werden, bevor jemand (nicht) verurteilt wird.

Nicht in Ordnung ist, dass Freigesprochene anschließend nur einen Pauschalbetrag für Anwalts- und sonstige Prozesskosten bekommen. Im Falle der Tierrechtler macht das einen Maximalanspruch von 1250 Euro aus. Für einen Prozess, der 14 Monate gedauert hat.

Nun fordern ja Politiker bei jedem Anlassfall, diese Summen zu erhöhen. Auch jene aus dem Lager der Regierungsparteien. Umgesetzt wird das Gegenteil. Die Haftentschädigung wurde zusammengestrichen, dafür wurde es plötzlich teuer, als Beschuldigter Akten zu kopieren - selbst wenn man seine eigene Kamera dafür verwendet.

Der Staat hat zu Recht das Gewaltmonopol und das Recht, Menschen die Freiheit zu nehmen. Naturgemäß können dabei Fehler passieren. Nur: Die Justizopfer draufzahlen zu lassen ist ein echter Skandal. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 9.7.2012)