Wien - Eine Dreierpakt gegen die "Entmündigung": FPÖ, BZÖ und Grüne haben beschlossen, eine gemeinsame Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt einzubringen. Die Oppositionsparteien argumentieren, dass das europaweite Regelwerk für strengere Budgetdisziplin die nationalen Parlamente weitgehend entmachte.

Gestützt wird diese Position von einem Gutachten des Juristen Stefan Griller, das Grundlage der Klage werden soll. Nach Meinung des Salzburger Universitätsprofessors beschneide die im Pakt fixierte Schuldenbremse, die das Budgetdefizit mit maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung begrenzt, die in der Verfassung garantierte Budgethoheit des Parlaments. Demnach hätte der Vertrag nicht bloß - wie vergangene Woche geschehen - mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen werden dürfen, sondern nur mit der für Verfassungsgesetze nötigen Zweidrittelmehrheit.

Verpflichtete Minister

Anderer Einwand Grillers: Stellt die EU-Kommission fest, dass ein Staat Defizitvorschriften verletzt hat, müssen sich die Staaten dieser Meinung anschließen, sofern sich keine Zweidrittelmehrheit gegen den Beschluss findet. Dies verletze jenes Verfassungsgebot, das Minister in Europaangelegenheiten nur an die Vorgaben des Nationalrates bindet.

Von den drei Parteien nominierte Experten sollen die Einwände nun in eine hieb- und stichfeste Klage verpacken. Fertig werden dürfte diese erst nach dem Sommer - BZÖ und Grüne peilen den September als Einreichdatum an. Bis dahin müsste aber erst Bundespräsident Heinz Fischer den Vertrag unterzeichnen. Denn vor der offizielle Besiegelung kann der Verfassungsgerichtshof keine Prüfung vornehmen.

Die FPÖ will das für die Zukunft ändern. In Anlehnung an eine Idee von Verfassungsgerichtshof-Präsident Gerhart Holzinger schlägt sie ein Gesetz vor, das eine Vorabprüfung von Staatsverträgen noch vor Inkrafttreten ermöglicht. Es sei sinnvoll, dieser Verfahren "um einen Schritt zu verkürzen", argumentiert die FPÖ und will die Schwelle für die Prüfung möglichst niedrig ansetzen.

Auf altem Weg hingegen will die FPÖ noch eine weitere Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt einreichen, und zwar via Kärntner Landesregierung. Dabei wird sie auch den Europäischen Stabilitätsmechanismus beeinspruchen. (jo, APA, DER STANDARD, 13.7.2012)